Frage an Rainer Brüderle von Heiko S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Minister Brüderle,
ist es beabsichtigt, in Deutschland eine Regelung nach britischen (Three Strikes) und französischem (Hadopi) Vorbild zu installieren?
Diese Frage muss sich stellen, immerhin hat das Bundesministerium für Wirtschaft eine vergleichende Studie diesbezüglich ausgeschrieben.
Weshalb bitte sollten sich Internetprovider zum Erfüllungsgehilfen der sog. "Content Industrie" machen?
Ob durch eine solche Regelung dem in Deutschland grassierenden Abmahnwahn ein Ende gesetzt werden kann?
Eher das Gegenteil steht zu befürchten.
Freundliche Grüße
H.Schmitt
Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihre Frage zu Urheberrechtsverletzungen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird eine vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen in Auftrag geben. Ziel des Vorhabens ist es, auf wissenschaftlicher Basis Erkenntnisse zu gewinnen über Modelle in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Mit der Vergabe der Studie ist keine Präjudizierung für eine Gesetzesinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums verbunden. Der Prozess ist ergebnisoffen. Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung eines Modells.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung besteht in der Bundesregierung Einvernehmen dahingehend, dass Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen nicht in Betracht kommen. Es ist daher nicht beabsichtigt, in Deutschland eine dem britischen oder französischen Modell vergleichbare Regelung zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle