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Frage von Christopher K. •

Frage an Rainer Brüderle von Christopher K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Abgeordnete Brüderle,

ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage an Sie. Wie ich aus einem Bericht von Report Mainz vom September 2009 erfahren habe, besteht die Möglichkeit, durch Seekabel durch die Nordsee große Mengen Strom aus Norwegen zu importieren. Das Konsortium NoGer plant, ein Unterseekabel zur Versorgung mit norwegischem Ökostrom verlegen zu lassen. Die Leistung läge bei 1400 Megawatt und mehrere Kabel wären möglich. Die EU-Energiekommission hält NoGer für ein "Schlüsselprojekt von vorrangigem Gemeinschaftsinteresse". Im Bericht wird aber erklärt, dass NoGer nicht unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) fällt, die regelt "dass Kraftwerke ständig Strom ins Netz einspeisen dürfen". Die KraftNAV gilt nur für Kraftwerke und nicht für Seekabel. Dadurch kann NoGer natürlich schlecht investieren, denn die Abnahme des Stroms wäre nicht garantiert. Angeblich verweigern Sie, die KraftNAV auf Seekabel zu erweitern. Ohne Änderung der KraftNAV wird NoGer aber kein Geld in die Seekabel investieren.

Ich bitte Sie mir dazu folgende Fragen zu beantworten.
1. Wie ist die Ihre Position und die der FDP dazu?
2. Sind Ihnen Argumente bekannt, die gegen dieses Projekt sprechen?
3. Warum ist es nicht möglich, wie im Bericht angesprochen die Verordnung rasch zu ändern, um schnellstmöglich mit dem Bau beginnen zu können und Deutschland ein Stück unabhängiger von Kohle- und Atomstrom zu machen? Frau Claudia Bögel antwortete in einer diesbezügliche Frage mit einer Zuarbeit aus Ihrem Ministerium. Danach sollte eine Ausnahmegenehmingungsverfahren der BNetzA abgewartet werden.
4. Ist dies abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein warum nicht? Das Verfahren läuft seid mindestens 8 Monaten.
5. Die BNetzA regelt in Deutschland die Netznutzungsentgelte. DIe KraftNav regelt die Bedingungen fu?r den Netzanschluss. Welche Rolle spielt die Frage der Entgelte für die grundsätzliche Anschlussgenehmigung?

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