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Frage von Ralf S. •

Frage an Rainer Brüderle von Ralf S. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Brüderle,

mit einigem Wohlwollen habe ich ihren Vorstoß für ein Moratorium in Sachen ELENA wahrgenommen. Leider haben Sie sich diesbezüglich nicht durchsetzen können und meine Frage dazu ist, ob Sie jetzt weiter die Interessen der kleinen und mittelständischen Betriebe vertreten, für die ELENA nur eine zusätzliche Belastung und keinesfalls eine Erleichterung ist.

Aus meiner Praxis, Verkauf von und Support zu Lohnabrechnungssoftware und Bearbeitung von Entgeltabrechnungen kleiner Betriebe, muss ich leider berichten, dass die Pflege der Daten zur Übermittlung die Betriebe und die Sachbearbeiter in der täglichen Praxis zeitlich und organisatorisch überfordert und das die notwendigen Daten in der Praxis oftmals von den Beschäftigten sehr schwer schnell genug zu bekommen sind. Die Fehlermeldungen zu den Übermittlungen werden weitgehend völlig ignoriert, was bei einem späteren Verwertung mit Sicherheit einen gewaltigen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen wird. Das ganze Verfahren ist viel zu kompliziert aufgebaut. So was kommt leider heraus, wenn diese Dinge von Leuten erarbeitet werden, die nicht in der Praxis stecken und auch keine Unterstützung in der Praxis suchen.

Ich würde mir wünschen, dass Sie, trotz der Ablehnung Ihres Vorschlages im Bundestag, weiter für eine praxisgerechte Ausgestaltung oder noch besser für ein Ende von ELENA einsetzen. Im Grunde sind Sie der einzige, der noch entsprechend intervenieren könnten.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße

Ralf Schulz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema ELENA.

Ziel des ELENA-Verfahrens war, die Unternehmen und die Verwaltung von den tatsächlichen und finanziellen Belastungen, die das Entgeltbescheinigungswesen in Papierform jedes Jahr erzeugt, zu entlasten. Die Erfahrungen in der praktischen Anwendung der ersten Stufe des ELENA-Verfahrens (Datenübermittlung durch die Arbeitgeber) haben jedoch gezeigt, dass gerade kleinere Unternehmen durch das ELENA-Verfahren zusätzlich belastet werden.

Angesichts dieser Erkenntnisse und der Kritik in der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung beschlossen, den Datenabruf im ELENA-Verfahren um zwei Jahre zu verschieben und die Federführung für das Verfahren auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu übertragen. Die rechtlichen Prüfungen zur konkreten Ausgestaltung des Beschlusses sind noch nicht abgeschlossen. Sicher ist jedoch, dass der Beschluss nur durch eine Gesetzesänderung umgesetzt werden kann. Bis das neue Gesetz vom Parlament verabschiedet wurde, gilt die bisherige Rechtslage fort.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle