Frage an Rainer Brüderle von Friedemann K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brüderle,
Aufhänger meiner Frage sind die aktuellen Vorgänge im Hinblick auf die am 21. Oktober bekannt gewordene Verurteilung des Mainzer Oberbürgermeister Beutel wg. Untreue zu 80 Tagessätzen Geldstrafe.
Ich hoffe Sie stimmen mir zu, dass von Inhabern wichtiger politischer Funktionen, insbesondere wenn diese in ihrem Amt durch unmittelbare Wählerentscheidungen legitimiert sind, ein Katalog von Erwartungen und Verhaltensstandards abverlangt werden können sollte, zu denen nicht zwingend Verhaltensweisen gehören, die zu strafrechtlichen Verurteilungen wegen Untreuehandlungen zum Nachteil stadteigener Gesellschaften und stadteigenen Vermögens führen.
Wäre es in einer derartigen Situation nicht mehr als angemessen, den Souverän entscheiden lassen zu können, also die Herrn Beutel vor geraumer Zeit gewählt habenden wahlberechtigten Mainzer Bürger, ob der Oberbürgermeister weiterhin sein Amt ausüben soll angesichts der Vorfälle? Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ermöglicht ja durchaus die Einleitung eines derartigen Bürgerentscheids über die Abwahl eines OB.
Zwar bin ich nicht so naiv zu verkennen, dass die von den Oppositionsparteien im Mainzer Rat bereits angekündigte Einleitung eines derartigen Abwahlverfahrens - http://www.cdu-mainz.de/joomla/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1 – durchaus auch parteitaktische Hintergründe haben dürfte.
Als Bürger dieser Stadt wäre mir die Motivlage der jeweiligen Fraktionen allerdings relativ egal, da ich es von übergeordneter Wichtigkeit halte, angesichts des Fehlverhaltens des OB das Wahlvolk entscheiden lassen zu können.
Finden Sie, dass die Eröffnung einer Abstimmungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger über die Frage, ob ein verurteilter OB weiterhin erster Vertreter der Stadt sein sollte, eine so herausragende Bedeutung hat, dass auch ihre Partei einen Bürgerentscheid in dieser Angelegenheit ermöglichen sollte?
Mit freundlichen Grüßen