Frage an Rainer Brüderle von Rainer W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Brüderle,
Ich habe vor kurzem einen Bericht über das Projekt "NorGer" gesehem, in dem es darum geht, daß ein Seekabel durch die Nordsee von Norwegen nach Deutschland verlegt werden soll, um dadurch in Norwegen aus Wasserkraft gewonnenen Strom nach Deutschland zu leiten. Leider gibt es hier das folgende Problem:
"NorGer fällt nicht unter die deutsche Kraft NAV, die Kraftwerksnetzanschlussverordnung. Darin ist geregelt, dass Kraftwerke ständig Strom ins Netz einspeisen dürfen. Aber eben nur Kraftwerke, nicht Seekabel. Und deshalb kann sich NorGer nicht darauf verlassen, immer Zugang zum Netz zu bekommen." (Zitat aus Bericht unter http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=6770834/1uxeb5l/index.html ). Weiter heißt es in dem Bericht, daß das Wirtschaftsministerium nicht bereit ist die NAV anzupassen (es sieht "kein Änderungsbedarf").
Damit fehlt den Betreibern die Sicherheit, den Strom jederzeit in das deutsche Stromnetz einspeisen zu können und somit ist dem Projekt die wirtschaftliche Grundlage entzogen.
Mir ist unklar, warum Sie hier "kein Änderungsbedarf" sehen. Durch eine entsprechende Anpassung der NAV könnte hier saubere Energie nach Deutschland gelangen. Die Gefahr einer Abhängigkeit von "Norwegischen Wasserscheichs" die uns jederzeit den "Wasserhahn" zudrehen könnten, dürfte wohl kaum ein Hinderungsgrund sein. Insbesondere ist diese Frage natürlich im Zusammenhang mit der von Ihnen gerade getroffenen Entscheidung über die Verlängerung der AKZ-Laufzeiten interessant.
Bitte erläutern Sie mir ihren Standpunkt zu diesen Thema.
mfg
Rainer Weidemann
Sehr geehrter Herr Weidemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf die am 20.09.2010 ausgestrahlte Sendung Report Mainz eingehen. In einem Bericht wurde die Situation von Norger bei der Planung einer Stromverbindung zwischen Niedersachsen und Norwegen geschildert.
Grundsätzlich ist der Bau der geplanten Stromverbindung zwischen Norwegen und Deutschland begrüßenswert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung unserer energiepolitischen Ziele geleistet. Die grenzüberschreitende Netzinfrastruktur wird ausgebaut, der Wettbewerb wird verbessert und die Integration der nationalen Strommärkte wird gefördert.
Leider stellt der Fernsehbeitrag Report Mainz die Situation von Norger nicht hinreichend genau dar. So besteht aktuell keine Rechtsunsicherheit, die Norger am Bau der Stromverbindung behindern könnte. Schon heute haben wir ein europarechtliches Regelwerk für Stromverbindungen wie sie Norger anstrebt (EU-Verordnung 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel). Auf dieser Grundlage hat Norger einen Antrag bei der für die Regulierung der Stromnetze zuständigen Bundesnetzagentur gestellt, um von den Regulierungsvorschriften befreit zu werden, die normalerweise für den Betrieb von Stromleitungen gelten. Eine Befreiung von den strikten Vorgaben der Regulierung würde Norger mehr finanziellen Spielraum bei der Verwirklichung und Betrieb der geplanten Stromverbindung verschaffen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Ausnahmegenehmigung, die in einem gerichtsähnlichen Verfahren getroffen wird, wird gegenwärtig bearbeitet.
Anschließend wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie prüfen, ob weitere gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit unseren Standpunkt besser erläutern konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle