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Frage von Roland G. •

Frage an Rainer Brüderle von Roland G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister,

Sie habe sich dafür ausgesprochen, dass die Rentengarantie wieder aufgehoben werden soll. Dies offensichtlich deshalb, damit der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung minimiert wird. Es werden aber nicht nur Renten an die ehemaligen Arbeitnehmer gezahlt, sondern auch noch Pensionen an ehemalige Beamte und Bundes- und Landtagsabgeordnete, die die öffentlichen Haushalte immens belasten. Werden nach Ihren Aussagen aber nur die Renten in der Zukunft gekürzt, nicht aber die Pensionen, so liegt hier m.E. eine Ungerechtigkeit vor, die von der betroffenen Bevölkerung sicher nicht so einfach hingenommen werden wird.

Nun meine Fragen:

Werden bei Aufhebung der Rentengarantie auch die Beamtenpensionen gekürzt?
Werden bei Aufhebung der Rentengarantie auch die Altersbezüge der Bundes- und Landtagsabgeordneten gekürzt?
Sehen Sie bei einer Anwendung der Aufhebung der Rentengarantie allein bei ehemals sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern das Prinzip der Gleichbehandlung aller Bürger nicht verletzt?

Über eine baldige Antwort würde ich micht sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Geiling

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Antwort ausstehend von Rainer Brüderle
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