Frage an Rainer Brüderle von Hermann A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Minister,
Sie nahmen sich ein Beispiel an unseren Nachbarstaaten und führten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen ein. Dabei führten Sie als Grund die Wettbewerbsgleichheit an.
Ebenso 20 Staaten der EU haben bereits einen gesetzlichen Mindestlohn. Aus welchem Grund wird er in Deutschland nicht eingeführt? Versucht sich der Staat hier einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten von knapp 20 % der arbeitenden Bevölkerung (1) zu verschaffen?
Sie sagten "Mindestlöhne würden [...] wichtige Stabilisierungsinstrumente für unsere Volkswirtschaft [...] aushebeln". 80 % der Niedriglohnbeschäftigten haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gar einen Hochschulabschluss (1). Dient es der Stabilisierung der Volkswirtschaft ausgebildetete Fachkräfte zu Niedriglöhnen zu beschäftigen?
Ihre Koalition hat die Mindestlohnregelung daraufhin überprüft, ob durch sie Arbeitsplätze gefährdet oder neue Beschäftigungsverhältnisse verhindert werden. Hat die Koalition auch das Phänomen Leiharbeit daraufhin überprüft?
Sehen Sie in der Einführung des Mindestlohns die Tarifautonomie gefährdet? Wenn ja, was sagen Sie dazu, dass gerade einmal auf knapp 60 % der Beschäftigten ein Tarifvertrag angewendet wird? Tendenz sinkend.
Geht es im Großen und Ganzen lediglich um die Arbeitslosenquote, Herr Minister?
Abschließend die Frage, ob Sie den "Mindestlohn" für Abgeordnete für notwendig erachten?
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Arnold
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1: http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2010/report2010-06.php