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Frage von Friedemann K. •

Frage an Rainer Brüderle von Friedemann K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brüderle,

wie ist Ihre Sicht zur von Ihrer Kollegin Frau von der Leyen unterstützten gemeinsamen Initiative von BDA und DGB ein, die Aufgabe der Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht durch eine gesetzliche Regelung wieder in Kraft zu setzen?

Wäre es nicht sachgerechter, an Stelle der Wiederinkraftsetzung des faktischen Monopols der DGB-Gewerkschaften durch die Revitalisierung des Prinzips der Tarifeinheit endlich eine gesetzliche Regelung zur Ausübung des Streikrechts anzustreben, um das m.E. auch für Gewerkschaften generell wünschenswerte Wettbewerbsprinzip nicht gleich wieder zu Gunsten des Monopols der DGB-Gewerkschaften abzuschaffen, das Ausleben dieses Wettbewerbs aber durch eine gesetzliche Regelung zum Streikrecht zu steuern?

Ich frage mich in diesem Zusammenhang übrigens schon länger, von welchen ordnungspolitschen Kompass sich eigentlich die Ihrem Kabinett angehörende Bundesarbeitsministerin leiten lässt, die z.B. Sympathien für offenkundig rechtswidrige Streiks - ich meine hier die letztjährigen Erzieher/-innenstreiks im öffentlichen Dienst trotz laufenden Entgelttarifvertrags - bekundet ("von der Leyen stärkt Erzieherinnen im Kita-Streik", Spiegel 15.05.2009), das sog. "Flashmob-Urteil" des Bundesarbeitsgerichts meines Wissens nicht kommentiert hat, obwohl diese Art der Streikführung in der Sache zu bewussten Sachbeschädigungen des betroffenen Arbeitgebers führt, und auch das Emmely-Urteil des Bundesarbeitsgerichts "sehr weise" (Passauer Neue Nachrichten vom 11.06.2010) findet, obwohl es dazu führt, dass Arbeitgeber Straftaten von langjährigen Mitarbeitern zu dulden haben.

Ist eine gesetzliche Regelung zur Ausübung des Streikrechts nicht schon lange überfällig und könnte die von Frau von der Leyen, dem DGB und der BDA angestrebte Wiederherstellung des m.E. ordnungspolitisch Monopols der DGB-Gewerkschaften überflüssig machen?

MfG

Friedemann Kobusch

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