Frage an Rainer Brüderle von Tilman K. bezüglich Umwelt
Guten Tag,
ich habe drei grundsätzliche Fragen zu Stromeinspeisung durch Windkraftanlagen und die dadurch erzielten Gewinne über das EEG [Erneuerbare-Energien-Gesetz, Anm. d. Red.).
Warum werden, so wie gerstern auch auf einem Workshop des BUND in Frierdberg/H. wieder angeführt, bei Netzüberlastungen der "Windstromanteil" und nicht der "konventionelle" Stromanteil zurückgefahren, um Netzausfälle durch windstromschwankungsbedingte Belastungsspitzen zu vermeiden?
Wie soll es verhindert werden, daß nach wie vor in nennenswert vielen Fällen Profiteure vom EEG nicht zuletzt auch durch die entsprechenden Einnahmen in die Lage versetzt werden, offensichtliche Gesetzesverstöße wie Vorteilnahme und Bestechung (vgl. http://www.windknast.de ) zu finanzieren?
Oder zählt das etwa auch angesichts dessen zur durch das EEG intendierten Wirtschaftlichkeit der Windenergienuzung, daß sich kein Politiker für mich erkennbar bundesöffentlich und massiv gegen derlei ebenso öffentlich und massiv betriebene Rechtswidrigkeiten ausspricht?
Beste Grüße
Tilman Kluge