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Frage von Helmut H. •

Frage an Rainer Brüderle von Helmut H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Minister,

der geplante Ankaufes der Steuersünder-Daten läuft vordergründig zwar unter dem Thema Finanzen bzw. Steuern, aber ich habe einen Blick in das Strafgesetzbuches geworfen und nun drängen sich doch einige sehr wichtige Fragen auf.

In diesem Zusammenhang zitiere ich § 259 StGb:

Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Sehr geehrter Herr Minister, ich frage Sie,
1. Wie kann es sein, dass Gesetze nur noch Makulatur sind, weil für den Fiskus hier eine Gewinnspanne von mehreren tausend Prozent drin ist?
2. Warum ist die Regierung dieses Landes - zu der Sie gehören - nicht in der Lage, Ihre Ermittlungsbehörden mit dem entsprechenden Know-How und der erforderlichen Personalstärke auszurüsten?
3. Wie kann es sein,dass die deutsche Justiz wie selbstverständlich gegen die Gesetze verstößt, zu deren Durchsetzung sie eigentlich da ist und mich für den selben Tatbestand bis zu fünf Jahre einsperren würde ?
4. Dazu noch eine einfachere Frage: Was wäre denn, wenn eine "anonyme" Arzthelferin oder Kassenangestellte mit Daten auftaucht, die einen groß angelegten Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken und dafür ein paar Milliönchen verlangen würde?

Können Sie mir das bitte erklären?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Heckner

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