Frage an Rainer Brüderle von Klaus H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Das Grundgesetz gewährt uns die Gewissensfreiheit; darunter fällt natürlich auch das Handeln nach der Gewissenfreiheit - es würde ja einem Kriegsdienstverweigerer nichts nützen, wenn er trotzdem andere Menschen töten müßte.
Unsere Steuern werden auch für die militärische Rüstung verwandt, so daß jede(r) auch dazu potentiell beiträgt, daß bei Bundeswehreinsätzen Menschen (auch unsere Bundeswehrsoldaten) ums Leben kommen können.
Menschen, die hierdurch in ihrem Gewissen belastet werden, sind bisher vom Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal angehört worden. Wie stehen Sie zu dieser gerichtlichen Interpretation der Gewissensfreiheit?
Würden Sie sich an einem Antrag zu einer entsprechenden Gesetzesänderung oder einem Friedenssteuergesetz beteiligen?