
(...) Da der Vorgang ja offenbar momentan noch in der Diskussion ist, kann und werde ich mich nicht festlegen, als grundsätzliche Richtung kann ich aber sagen, dass mir die Argumentation unseres Stadtrats Carsten Spallek voll einleuchtet. Vor allem, da es von Anfang an klar ist, dass eine Einschränkung der öffentlichen Nutzung ausgeschlossen ist. Der Investor hat der Bedingung zugestimmt, dass die uneingeschränkte Durchwegung und Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit an 365 Tagen im Jahr, 24 am Tag, 7 Tage die Woche in geeigneter Form (dingliches Recht, grundbuchrechtliche Sicherung zu Gunsten des Landes Berlins) auf Dauer gewährleistet werden müsste. (...)