
Ein staatlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Bürgerin oder eines Bürgers war in meinen Augen nur für Personen ab 50 Jahren verhältnismäßig und zu rechtfertigen.
Foto: S. Kaminski
Ein staatlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Bürgerin oder eines Bürgers war in meinen Augen nur für Personen ab 50 Jahren verhältnismäßig und zu rechtfertigen.
In diesem Zusammenhang diskutieren wir aktuell auch eine Anhebung der Verteidigungsausgaben sowie einen einmaligen Sonderetat zur Verbesserung der Ausrüstung der Bundeswehr.
Leider liegt ihre Frage außerhalb meines fachlichen Zuständigkeitsbereichs innerhalb der Bundestagsfraktion, sodass ich hierzu keine Einschätzung abgeben kann.
Ein staatlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Bürgerin oder eines Bürgers war in meinen Augen nur für Personen ab 50 Jahren verhältnismäßig und zu rechtfertigen.
Hierauf kann ich Ihnen keine fundierte Antwort geben, weil diese selbst Virologinnen und Virologen schwer fällt und ich keine vertiefte Fachkenntnis auf diesem Gebiet habe
Ich werde mich in der kommenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages dem Antrag für eine Corona-Impfpflicht ab 50 Jahren anschließen. Dabei sind meine obersten Beweggründe sowohl eine Überlastung des Gesundheitssystems, und damit auch der Aufschiebung von medizinischen Eingriffen oder der Anwendung der Triage, als auch einen erneuten Lockdown weitestgehend auszuschließen.