Echte Leistung oder nur theoretische Bürokratie?
Sehr geehrter Herr Krämer,
danke für ihre umfassende Antwort. Hausbesitzer die vor dem 01.02.2002 in ihrem Haus gewohnt haben sind von der Pflicht ihre alte Heizung nach 30 Jahren auszuwechseln befreit? Welchen Unterschied macht es für die Umwelt wenn ein Hausbesitzer der vor dem Stichtag im Haus gewohnt hat und z. Bsp. keine Modernisierungsmaßnahmen ergriffen hat zu mir, der ich aus beruflichen und familiären Gründen erst nach dem Stichtag unser Haus erworben hat, aber mit entsprechenden Maßnahmen fast die Hälfte des Energieverbrauches eingespart habe? Das ist mein Punkt - warum wird theoretisch bürokratisch bewertet und nicht leistungsbezogen? (Die Leistung ist mit der Energierechnung über die Jahre einfach nachweisbar!)
Dies ergibt für mich und die Umwelt keinen Sinn!
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
In diesem Fall geht es tatsächlich nicht um eine ökologische Bewertung - natürlich sind alte Heizungen nicht besser, nur weil das Haus bereits vor 2002 gekauft und bewohnt wurde. Diese Ausnahme soll lediglich Bürgerinnen und Bürger schützen, die ihr selbst bewohntes Einfamilienhaus vor erstmaliger Festlegung der Austauschpflicht im Gesetz gekauft haben und somit in ihrer Planung nichts von der Regelung wissen konnten.
Ich verstehe, dass ihr Fall - Einfamilienhaus vor 2002 bereits gekauft, aber aus familiären Gründen erst später selbst bewohnt - hier einen Ausnahmefall darstellt. Ich würde Ihnen hier im Zweifelsfall raten, sich juristisch beraten zulassen, ob Sie damit trotzdem unter die Ausnahme fallen oder nicht - hierzu kann ich Ihnen als fachfremder Politiker keine rechtssichere Auskunft geben. Nichtsdestotrotz wird eine Ölheizung langfristig finanziell keine bessere Alternative darstellen, da die Betriebskosten dafür in den nächsten Jahren und Jahrzehnten massiv steigen werden.
Freundliche Grüße,
Philip Krämer