Sehr geehrter Herr Krämer, ich möchte gerne wissen, wie Sie dazu stehen, dass die Gemeinnützigkeit von Journalismus rechtlich abgesichert werden soll. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre wichtige Frage!
Nichtkommerzielle Medien – darunter zählen beispielsweise Correctiv oder Katapult – sind neben kommerziellen Medien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein wertvoller Bestandteil unserer vielfältigen Medienlandschaft und damit wichtig für unsere demokratische Gesellschaft. Daher haben wir uns im Koalitionsvertrag klar dazu verpflichtet, "Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" zu schaffen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu den Vorschlag gemacht, journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks untergesetzlich mit einem Anwendungserlass zu regeln. Dieser Schritt ist ein guter Ansatz, um das Ziel des Koalitionsvertrages umzusetzen.
Jedoch schafft eine gesetzliche Verankerung deutlich mehr Rechtssicherheit und würde zudem die Arbeit der Finanzämter entlasten. Deshalb setzen wir uns in der Grünen Bundestagsfraktion weiter dafür ein, dass Journalismus als gemeinnütziger Zweck explizit in der Abgabenordnung verankert wird.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!
Mit besten Grüßen aus Darmstadt,
Philip Krämer