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Petra Sitte
DIE LINKE
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Frage von Rosi B. •

Was wollen Sie und Ihre Partei gegen die unaufhaltsame Ausdehnung des Bundestages tun? Wie stehen Sie zur Neuberechnung der Grundsteuer?

Zum Thema Grundsteuer :
Finden Sie es richtig das man für ein Grundstück für das man bei Erwerb schon Grunderwerbssteuer bezahlt hat und demzufolge Privateigentum ist weiter besteuert wird? [ DIE MIETPREISE WERDEN DADURCH BESTIMMT NICHT SINKEN ]

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.

vielen Dank für Ihre Fragen.

Der absehbar immer größer werdende Bundestag ist ein ernstes, schon lange bekanntes Problem und ich bin zutiefst enttäuscht, dass es auch in dieser Wahlperiode wieder nicht zu einer Lösung gekommen ist. Wir als Linke haben uns immer bemüht, zu einer gemeinsamen Lösung beizutragen; zuletzt 2019 haben wir zusammen mit Grünen und FDP einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der die Zahl der Sitze gegenüber dem, was jetzt prognostiziert wird, erheblich reduzieren würde. Der von uns vorgeschlagene Weg dahin wäre eine behutsame Reduzierung der Wahlkreise gewesen, verbunden mit einer Erhöhung der Listenmandate (im Detail können Sie den Vorschlag hier nachlesen). Wir waren aber immer auch gesprächsbereit und offen für andere Lösungsansätze. Dies ist leider von den Koalitionsfraktionen durchgängig blockiert worden. Auch die eigens eingesetzte Kommission ist ohne Ergebnis auseinandergegangen, insbesondere weil die Union jeden Kompromiss abgelehnt hat, der ihr keinen einseitigen Vorteil verschafft hätte. Die Wahlrechtsänderungen, die die Koalition dann auf den letzten Metern durchgesetzt hat, kombiniert nun das Schlechteste aus beiden Welten: Die großen Parteien erhalten einen unfairen Vorteil (was zumindest bei den damaligen Umfragewerten vor allem der Union zu Gute gekommen wäre), gleichzeitig wird dem Anwachsen der Sitzzahl nicht wirksam Einhalt geboten (wie die aktuellen Projektionen zeigen). Meine Fraktion und ich werden uns auch in der nächsten Wahlperiode für eine längst überfällige echte Reform einsetzen.

Zur Grundsteuer: Das Grundgesetz legt in Artikel 14 fest, dass Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Nach diesem Grundsatz kann Privateigentum, ebenso wie private Einkommen, in Deutschland grundsätzlich besteuert werden, und soll es auch. Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen den Gemeinden zu, in denen die besteuerten Grundstücke liegen, und werden für laufende Ausgaben wie die Instandhaltung von Straßen, für deren Beleuchtung, Reinigung sowie häufig für den Betrieb und die Verlegung von Wasser-, Abwasser- und anderen Leitungen verwendet. Ähnlich wie bei der Kfz-Steuer, die ebenfalls erhoben wird, um Ausgaben zu finanzieren, die durch den Gebrauch dieser privaten Eigentume entstehen, dient die Grundsteuer der Finanzierung von Aufgaben, die durch den Gebrauch der Grundstücke entstehen und laufend anfallen, daher auch laufend bezahlt werden müssen. Wo Immobilien ganz oder teilweise vermietet werden, darf die Grundsteuer derzeit als Nebenkosten auf die Mietparteien umgelegt werden. Wir wollen diese Umlagefähigkeit aufheben, um eine weitere Belastung durch steigende Mieten zu verhindern. Wer Mieten wieder bezahlbar machen will, muss aber noch ganz woanders ansetzen: Wir brauchen einen bundesweiten Mietendeckel, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und massive Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Denn Wohnen ist ein Menschenrecht, kein Spekulationsobjekt. Wie wir uns zu den konkreten Fragen der Grundsteuerreform verhalten haben, können Sie in einem damaligen Positionspapier aus der Fraktion nachlesen.

mit freundlichen Grüßen

Petra Sitte

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