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Petra Sitte
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Frage von Andrea K. •

in unserem Grundgesetz ist das Tierschutzgesetz verankert, wann wird es endlich umgesetzt?

Sehr geehrter Frau Sitte , in unserem Grundgesetz ist das Tierschutzgesetz verankert, wann wird es endlich umgesetzt? Z. B. Mastanlagen, Anbindehaltung von Kühen, lebend Transporte von Tieren, Fütterungsverbot von Tauben., die durch den Brieftauben Sport immer mehr werden und leiden, Taubenschläge um sie darin anzusiedeln und die Eier austauschen, wäre eine Tierschutzgerechte Lösung, das Fütterungsverbot generell abschaffen, da der Mensch den Wildlebenden Tieren, immer mehr Lebensraum wegnimmt und sie kein artgerechtes Futter mehr finden.

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Liebe Frau K.,

als LINKE setzen wir uns für einen umfänglichen Tierschutz ein. Das umfasst den Schutz heimischer Tiere in der Agrarwirtschaft, von exotischen Tieren, die zur Schau gestellt werden - öffentlich wie in Zoos oder privat gekauft werden - sowie den Schutz von Tieren, die Versuchszwecken gehalten und gezüchtet werden.

Nicht immer werden Vorgaben eingehalten und nicht selten zuungunsten der Tiere missachtet. Etwa bei Tiertransporten oder in der Tierhaltung. Die Tiere werden in zu kleinen Boxen oder Käfigen gehalten. Wirtschaftliche Interessen zur Gewinnmaximierung wiegen oftmals mehr als das Tierwohl.

Als Linke fordern wir daher eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Behörden zur Durchsetzung des Tierschutzrechtes. So sollten Tiertransporte auf max. vier Stunden begrenzt werden. Zudem machen wir uns dafür stark, dass Alternativen zu Tierversuchen gesucht und gefördert werden. Vieles was mit Tieren zu tun hat, geht auf den Menschen zurück. In Schlachthöfen erleben die Tiere meist ihre letzten Minuten qualvoll. Geschlachtet wird Akkord, bezahlt wird schlecht. All das ist für uns als linker Sicht nicht hinnehmbar. 

Wir werden die noch laufende Novellierung des Tierschutzgesetzes weiter kritisch bearbeiten. Der Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung teilt seine erhebliche Skepsis mit uns. So werden im aktuellen Referentenentwurf Fortschritte gegen die Anbindehaltung durch Ausnahmen wieder verwässert. Gleiches gilt für die Enthornung, die nun mit Betäubung zu erfolgen hat. Eine Kastration von Lämmern und Zicklein darf dagegen weiter ohne Betäubung durchgeführt werden. 

Einer kritischen Prüfung könnte auch die Taubenzucht unterzogen werden. Viele Züchter gehen sehr sorgsam mit ihren Tieren um. Aber auch hier muss geschaut werden, ob die Tiere einzig der Gewinnmaximierung oder der reinen Unterhaltung „geopfert“ werden. 

Herzlich,

Dr. Petra Sitte, MdB

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