Frage an Petra Sitte von Bernd D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Sitt,
zunächst möchte ich Ihnen gratulieren und danken für die Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung.
Ich bin Mitglied eines Vereins mit Namen „Gegen den Tod auf der Organwarteliste“, unterstütze Ihre Initiative von ganzem Herzen und freue mich über alle Details, die ich bisher den Medien entnehmen konnte. 2 Sorgen bleiben vorerst:
Die Einrichtung eines zentralen Registers, das Datenschutz und leichte Zugänglichkeit gewährleistet, wird nicht einfach sein und eventuell lange dauern. Deshalb hoffe ich, dass Sie
1) die wenig geeigneten Vorschläge von Frau Baerbock, diese Aufgabe den Bürgerämtern zu übertragen, nicht übernehmen werden,
2) nicht planen, dass die Widerspruchslösung erst wirksam wird, wenn das zentrale Register voll einsatzbereit ist, denn das könnte Jahre dauern. Ich denke an die Probleme bei der Einführung der e-Versicherungskarte im Gesundheitswesen.
Deshalb meine Frage: Wie sollen diese beiden Probleme gelöst werden?
Und: Werden Sie die Einrichtung einer zentralen Registrierung der Organspende-Entscheidung der Bürger auch dann vorantreiben, wenn die Widerspruchslösung – was wir nicht hoffen wollen – im Bundestag scheitern sollte?
Im Voraus vielen Dank und herzliche Grüße Bernd Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
als Mitinitiatorin vom Gruppenantrag mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ meiner Abgeordnetenkollegen Spahn und Lauterbach, freue ich mich über Ihr Anfrage über Abgeordnetenwatch und danke Ihnen für Ihre Unterstützung im Sinne der doppelten Widerspruchslösung.
Sie schreiben, dass Sie die Idee eines zentralen Registers skeptisch sehen, da die Einführung u.U. zu lange dauern wird. Ich möchte Ihnen gern meine Motivation für dieses Register im Gegensatz zum Eintrag in den Personalausweis darlegen.
Zunächst sei aber bemerkt, dass noch offen ist, ob es sich um ein „zentrales“ Register handeln wird. Es soll, so jedenfalls war Herr Spahn zu verstehen, dezentral begonnen werden. Nach unserem Modell bedarf es keines Kontaktes bzw. körperlichen Erscheinens auf einem Bürgeramt der Gemeinde. Meinungsänderung geht über einen geänderten Registereintrag, den Sie selbst vornehmen oder veranlassen können.
Auf dem Bürgeramt muss man noch nach dem Modell von Frau Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) erscheinen.
Ich bin, wie Sie, ziemlich sicher, dass eine Abfrage auf dem Bürger- bzw. Meldeamt im Rahmen der Ausweisbeantragung nicht der richtige Weg ist. Zum einen sind die Meldeämter schon heute hoffnungslos überfüllt und somit nicht in der Lage ein geeigneter Ansprechpartner für die Abfrage zu sein, auch da es bekanntermaßen sehr schwierig ist schnell einen Termin zu bekommen.
Zum anderen sollen in naher Zukunft nach dem Willen der Bundesregierung alle – bis dato 575 kommunalen und bundesdeutschen Verwaltungsdienstleistungen – digitalisiert werden. Dann genügt ein Klick, um die Änderung der persönlichen Daten rechtssicher eintragen zu lassen. Schon heute gibt es die Möglichkeit, mit dem elektronischen Personalausweis in geringem Umfang Verwaltungsdienstleistungen zu beantragen.
Ich gebe Ihnen Recht, dass unabhängig von der konkreten Ausgestaltung in jedem Fall der niedrigschwellige Zugang zur Umsetzung der Widerspruchslösung gegeben sein muss.
Nach unserem Gesetzentwurf werden die neuen Regelungen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten wie eines nicht erklärten Widerspruchs verbunden. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes wird eine kontinuierliche Aufklärung der Bevölkerung sichergestellt, um zu gewährleisten, dass jede und jeder Einzelne selbstbestimmt über eine mögliche Organ- oder Gewebespende entscheiden kann.
Das Gesetz soll ein Jahr nach der Verabschiedung im Parlament Inkrafttreten.
Falls die Widerspruchslösung im Bundestag scheitern sollte, werde ich mich nach wie vor für eine breite Diskussion in der Gesellschaft zur Organspende einsetzen. Die Situation der zahlreichen betroffenen Menschen muss in jedem Fall – ob mit oder ohne Widerspruchslösung – verbessert werden. Ihnen fühle ich mich verpflichtet und streite für eine Verbesserung ihrer Lebenswirklichkeit.
Ich hoffe aber sehr, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Mehrheit des Parlamentes finden wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Sitte