Frage an Petra Sitte von Matthias D. bezüglich Verkehr
Im Bezug auf den Flughafen Leipzig/Halle bitte ich um Beantwortung der u. g. Fragen:
1. Sind Sie für ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
2. Sind gegen Lärmreduzierung durch Lärmverschiebung?
3. Halten Sie lokale Lärmobergrenzen für notwendig?
4. Werden Sie sich für die Einführung eines geeigneten Messstellennetzes für die Erfassung der Schadstoff- und Lärmimmissionen des Luftverkehrs einsetzen?
Sehr geehrter Herr Dr. Gründig,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Sind Sie für ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
DIE LINKE setzt sich für ein konsequentes Nachtflugverbot an Flughäfen in dicht besiedelten Gebieten ein. Dies trifft auch für den Flughafen Halle/Leipzig zu, an dem die Anwohnerinnen und Anwohner vor allem durch Frachtflüge um den Schlaf gebracht werden. Angesichts der hohen Bedeutung des Frachtverkehrs für die Region, sollte in den Nachtrandzeiten eingeschränkter Flugverkehr stattfinden dürfen.
2. Sind gegen Lärmreduzierung durch Lärmverschiebung?
Durch Verschiebung wird Lärm nicht reduziert, sondern nur der Kreis der Betroffenen geändert. Daher favorisiert DIE LINKE echte Lärmreduktion (Betriebsbeschränkungen, Einsatz leiserer Flugzeuge) vor einer Verschiebung des Lärms. Fluglärm am Tage, der nicht vermieden werden kann, sollte jedoch durch lärmoptimierte Flugrouten gemildert werden, wenn dadurch die Gesamtbelastung verringert wird. Angesichts der erheblichen Belastungen muss Luftverkehr langfristig aus dichten Siedlungsräumen in siedlungsferne Gebiete verlagert werden, d.h. ein auf andere Verkehrsträger (vor allem Bahn) abgestimmtes Flughafensystem geschaffen werden. Dadurch wird der Lärm zwar "nur" verschoben und nicht reduziert, die Lärmbelastung der Menschen ist dann jedoch praktisch gleich null.
3. Halten Sie lokale Lärmobergrenzen für notwendig?
Lärmobergrenzen sind dringend notwendig, daran lässt die lärmmedizinische Forschung keinen Zweifel. Zudem ist es höchst erklärungsbedürftig, dass für andere Lärmquellen Obergrenzen festgelegt wurden, der Luftverkehr aber weiterhin eine unrühmliche Ausnahme bilden darf.
4. Werden Sie sich für die Einführung eines geeigneten Messstellennetzes für die Erfassung der Schadstoff- und Lärmimmissionen des Luftverkehrs einsetzen?
Ja. Während das Netz an Lärmmessstationen bundesweit "lediglich" ausgebaut werden muss, steckt die systematische Erfassung der Luftschadstoffe (vor allem Ultrafeinstaub) noch in den Kinderschuhen. Hier ist der Bund in der Pflicht, ein Programm für eine flächendeckende Messung der Schadstoffe aufzulegen, da die zuständigen Landesämter meist nicht über genügend materielle und personelle Kapazitäten verfügen.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Sitte