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Petra Sitte
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Frage von Alfred G. •

Frage an Petra Sitte von Alfred G.

Sehr geehrte Frau Dr. Petra Sitte,

ich bin eine Ausgebildete Betreuungskraft nach § 87b Abs.3 SGB XI ( zusätzliche Betreuungskraft).

Seid dem 01.09.16 muss ich einer zugewiesenen Arbeitsgelegenheit vom Jobcenter Halle (1 € Job) für 12 Monate nachgehen.

Ich bekomme eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro pro Stunde.

Es gibt hier in Halle (Saale) des längeren keine Jobangebote für Betreuungskräfte nach § 87b. Der Grund liegt ja auf der Hand. Es werden vom Jobcenter Halle und (Big Halle als Maßnahme träger Harz 4 Kräfte als ungelernte Betreuungskräfte in die Alten und Pflegeheime verteilt.

Die ein Euro Jobs sollen vom öffentlichen Interesse sein in diesen Fall ist er es aber nicht.
Das Kriterium der Zusätzlichkeit wird in § 261 Absatz 2 definiert: Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfange oder erst zu einem Späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung (z.B. im öffentlichen Dienst) durchzuführen sind, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt werden.

Damit soll u.a. ausgeschlossen werden, dass durch Zusatzjobs reguläre Tätigkeiten verdrängt werden. Nicht zusätzlich sind Arbeiten, die z.B. im Pflegebereich bereits durch den Pflegesatz,den die Einrichtung erhält, abgedeckt sind. Arbeiten, deren Ergebnis nur wirtschaftlichen Interessen dient(also kommerzielle oder gewinnorientierten Interessen) oder nur Interessen einzelner Personen dient, liegen eindeutig nicht im öffentlichen Interesse. Und hier liegt eindeutig ein Wirtschaftliches Interesse vor. Neue Berufsgruppe kaputt machen und durch Billiglöhner ersetzen.

Ich bitte diese Missstände zu beheben um uns Arbeitsuchenden eine Chance zu geben.

Mit freundliche Gruß

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Günther,

DIE LINKE setzt sich politisch für die Abschaffung der Ein-Euro-Jobs ein. Statt Ein-Euro-Jobs will die Fraktion DIE LINKE gute öffentlich geförderte Beschäftigung. Öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig, rechtlich abgesichert und freiwillig sein sowie einen Arbeitsvertrag vorweisen. Sie dürfen nicht unterhalb eines gesetzlichen Mindestlohns vergütet werden. Im Moment können wir als Oppositionskraft das aber nicht umsetzen, dafür müssen wir es erst einmal in die Regierung schaffen und das geht aller Voraussicht nach erst in frühestens einem Jahr.

Ob in Ihrem konkreten Fall die Ein-Euro-Jobs auch nach dem geltenden Recht unrechtmäßig eingesetzt werden, kann ich als Nicht-Juristin nicht rechtssicher bewerten, das müssten Fachleute prüfen. Inwieweit ich Ihnen aber jenseits der juristischen Fragen vor Ort in Halle bei Ihrem Anliegen noch behilflich sein kann, können wir am besten in meiner Sprechstunde klären. Die nächste findet statt am 10.10. von 16-18 Uhr im Wahlkreisbüro unseres LINKEN Landtagsabgeordneten Hendrik Lange im Ernst-Haeckel-Weg 5 in 06122 Halle.

Oder sie kommen zu meiner Informations- und Diskussionsveranstaltung am 13.10.: "Wandel am Arbeitsmarkt: Rekorde am Arbeitsmarkt – Rekorde bei den Suppenküchen" ab 18 Uhr in der Grünen Villa. Dort sind die arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen der LINKEN im Bundestag und im Landtag, Sabine Zimmermann und Doreen Hildebrandt bei mir zu Gast.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Sitte

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