Frage an Petra Sitte von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Sitte,
laut Medienberichten soll der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung noch vor der Sommerpause dieses Jahres dem Bundestag zur Abstimmung vorliegen. Neben Kommunikationsmetadaten sollen auch die Funkzellen, in denen sich das Mobiltelefon befindet, sowie die Zeitpunkte des Aufenthalts in diesen Funkzellen vier Wochen lang festgehalten werden. Weiter wurde offenbar bekannt, dass die Bundesregierung für die allermeisten Abfragen von Daten, entgegen vorherigen Behauptungen, einen richterlichen Vorbehalt im Gesetzt nicht vorschreiben will.
Damit sich die Bürger der Stadt Halle (Saale) ein Bild von Ihrer Arbeit als gewählter Abgeordneter und von der von Ihnen zu erwartenden politischen Entscheidungen zum Thema -anlasslose Überwachung von privater Telekommunikation und Internetnutzung- machen können, bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten:
Wie werden Sie über das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abstimmen? Im Falle von Zustimmung oder Enthaltung, begründen Sie bitte Ihre Entscheidung ausführlich.
Wie bewerten Sie die Aktualität der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010, welches die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt hat?
Wie bewerten Sie die Bedenken der Bundesdatenschutzbeaftragten Andrea Voßhoff, dass der neue Entwurf der Bundesregierung für eine Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nicht genügt?
Sehr geehrter Herr Bossmann,
Ich werde gegen ein geplantes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stimmen, so wie ich (und die Linksfraktion im Bundestag insgesamt) es auch beim gescheiterten Vorgängergesetz getan habe. Die LINKE setzte sich schon damals gegen diese grundrechtswidrige Überwachung ein und wird dies auch weiter tun.
Ich kann auch nach den bisher bekannten Plänen für das neue Gesetz nicht erkennen, dass es sich in den entscheidenden Dingen von den im Bundesverfassungsgerichtsurteil kritisierten Punkten des Vorgängergesetzes unterscheidet, so dass dieses Urteil weiter aktuell bleibt.
Dass selbst Frau Voßhoff, die bisher nicht gerade als die strengste unter den Datenschützerinnen auffiel, die bisher bekannten Pläne für eine neue VDS äußerst kritisch sieht, zeigt nur noch deutlicher, warum die neuerlichen Pläne anlassloser Massenüberwachung abzulehnen sind.
Hier können Sie nachlesen, was meine Fraktion aktuell zum Thema VDS zu sagen hat: http://linksfraktion.de/suche/?q=vorratsdatenspeicherung Dort finden sie auch den LINK zu einem gerade erst (am29.04.) aktualisierten Themenpapier in Sachen VDS
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sitte