Frage an Petra Sitte von Wolfram H. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Dr. Sitte,
mich beschäftigt die Frage der Ost-West-Rentenangleichung. Ich bin Rentner und habe meine Rentenanwartschaft durch Tätigkeit in der DDR und nach der Wende sowohl durch Tätigkeit in den neuen als auch den alten Bundesländern erworben, so dass für mich Bewertungen nach Ost- und nach (höheren) Westpunkten erfolgen.
Für eine Angleichung stelle ich mir folgende Varianten vor:
-Es gibt nur eine einheitliche Bewertung nach den höheren Westpunkten, dafür fällt die Hochrechnung des Verdienstes zu DDR-Zeiten weg.
-Die Bewertung der DDR-Zeiten bleibt, aber die Zeiten nach der Wende werden einheitlich nach den bisherigen „Westpunkten“ bewertet
Die erste Variante würde für Rentner mit 20 oder mehr DDR-Erwerbsjahren sicher eine Rentenkürzung bedeuten, die zweite insgesamt eine Besserstellung, deren Finanzierung wohl ungewiss wäre.
Für einen Kommentar wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Beste Grüße
Wolfram Helm
PS. Kurz zu mir (Jg.45; Dipl.Wirtschaftsmath.; langjährig verheiratet, 2 Kinder, 2 Enkel, noch tätig als Nachhilfelehrer und als Jugendtrainer in einem Sportverein in Halle)
Sehr geehrter Herr Helm,
die LINKE hat sich ebenso wie zuvor die PDS intensiv mit Fragen der Rentenangleichung Ost-West befasst und ist hierzu mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen in jeder Wahlperiode des Bundestages aktiv geworden. Dabei ging es einerseits um die rentenpolitische Angleichung prinzipiell wie auch um die Schließung von Lücken, die der Einigungsvertrag und die Rentenüberleitungsgesetze gerissen hatten. Hinzu kommen die Auswirkungen der fortdauernden rentenpolitischen Dimension der nach wie vor großen Lohndifferenz zwischen Ost und West.
Aus letztgenanntem Grund- der großen Lohndifferenz - bleibt die LINKE bei ihrer Forderung, die Höherbewertung der Löhne und Gehälter beizubehalten. Dass die Renten in Ost und West mit unterschiedlichen Rentenwerten berechnet werden, wurde im Einigungsprozess entschieden. Die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner sollten zu Bedingungen in das westdeutsche Rentensystem einbezogen werden, die ihnen ein gutes Auskommen mit ihren Renten ermöglichen sollten. Gleichzeitig sollten unterschiedliche Wirtschaftskraft und Lebensverhältnisse bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Mit der sukzessiven Angleichung der Löhne und Gehälter sollte sich der Unterschied zwischen den Rentenwerten verringern und schließlich ganz verschwinden. Seit Mitte der neunziger Jahre stagniert die Angleichung der Löhne und Gehälter Ost. Eine Berechnung nach gleichen Werten ohne Höherbewertung hätte zur Folge, dass bei diesem Tempo viele Rentnerinnen und Rentner die Angleichung der Renten nicht mehr erleben würden.
Die Fraktion DIE LINKE will die Differenz zwischen dem Rentenwert Ost und dem aktuellen Rentenwert West in fünf Schritten ausgleichen. Dann würde für 45 Entgeltpunkte im Osten wie im Westen die gleiche Rente gezahlt. Die Angleichung soll aus Steuermitteln finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sitte