Ich habe mich gefragt, auf welcher Grundlage die Nennung des vollen Namens einer Person (Ganserer), wie dieser im Personalausweis dieser Person steht, gegen die Würde des Bundestages verstoßen kann?
Auf welcher Grundlage geschah dies bzw. gibt es bzw. gab es schon vor der Nennung offizielle, konkrete Vorgaben, die die Nennung des offiziellen Namens eines Politikers im Bundestag einschränkt?
Liebe Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist es die Aufgabe des Präsidiums, durch die Sitzungsleitung die Ordnung und Würde des Bundestages zu wahren. Bei Verstößen gegen die Ordnung und Würde in den Plenarsitzungen stehen der jeweiligen Sitzungsleitung verschiedene informelle und formelle Ordnungsmaßnahmen, wie beispielsweise Ordnungsrufe und die Erteilung von Ordnungsgeldern, zur Verfügung.
Im Hinblick darauf ist zunächst klarzustellen: Entgegen verbreiteter medialer Darstellung zum Grund der Erteilung des Ordnungsgeldes hat die Abgeordnete Beatrix von Storch am 15. November 2023 das Ordnungsgeld nicht wegen ihrer Äußerungen zur Abgeordneten Tessa Ganserer erhalten, sondern für ihre aus der noch laufenden Sitzung in sozialen Medien veröffentlichte Kritik an der Sitzungsleitung der Vizepräsidentin. Für den ordnungsgemäßen Ablauf der parlamentarischen Beratungen ist es essenziell, dass der jeweiligen Sitzungsleitung der notwendige Respekt entgegengebracht wird. Kritik an der Sitzungsleitung ist daher während der laufenden Sitzung unzulässig.
Zuvor hatte die Abgeordnete von Storch von mir, als sitzungsleitenden Präsidentin, zwei Ordnungsrufe erhalten. Ich hatte bereits vor Beginn der Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz die Abgeordneten aufgefordert, trotz der zu erwartenden kontroversen Debatte eine sachliche Auseinandersetzung zu führen, ohne Kolleginnen und Kollegen des Hauses in ihrer Persönlichkeit anzugehen, sowie auf Diffamierungen und Beleidigungen von Menschen und Personengruppen zu verzichten.
Diesem sitzungsleitenden Hinweis widersetzte sich die Abgeordnete von Storch, indem sie die Abgeordnete Ganserer in ihren Redebeiträgen während der Debatte unter Missachtung ihrer geschlechtlichen Identität mit Verweis auf ihren männlichen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister wiederholt als „Herrn Ganserer“ bezeichnete. Unabdingbar für die Ordnung und Würde – und damit für das Ansehen des Parlaments insgesamt – ist ein respektvoller Umgang der Abgeordneten. Dazu gehört, die geschlechtliche Identität von Kolleginnen und Kollegen zu respektieren. Dies ist keine Frage des Personenstandsrechts.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau