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Petra Pau
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Frage von T. K. •

Frage an Petra Pau von T. K. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Frau Pau,

würden Sie mir vielleicht mein Anliegen beantworten?

Wieso machen diverse -sogenannte Volksvertreter- teilweise Politik gegen die armen Menschen der deutschen Bevölkerung?

Damit andere reich werden können bzw. noch reicher werden?

Wenn dies so weiter geht mit der Arbeits und Sozialpolitik, dann können wir in Deutschland als arme Menschen den Schlüssel herum drehen und Gute Nacht Deutschland sagen, war eine schöne Zeit mit dir, was würden Sie dazu sagen?

Mit freundlichen Grüßen

T. K.

P.S.: Wieso gibt es eigentlich keine Volksentscheide in der BRD?

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Antwort von
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Sehr geehrter T. K.,

ich teile Ihre Sicht: Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages befördert eine Politik, bei der die Reichen immer reicher und die Armen immer zahlreicher werden.

Es ist aber dieselbe Mehrheit, die das bereits zwischen 2002 und 2005 tat, als die Hartz-Gesetze und die Agenda 2010 beschlossen und die Wohlhabenden von Steuern entlastet wurden.

Trotzdem erhielten diese Parteien bei der Bundestagswahl 2005 insgesamt erneut eine deutliche Mehrheit. Sie konnten sich daher von den Wählerinnen und Wählern bestätigt fühlen.

DIE LINKE hat zum Beispiel immer gesagt: Wer Unions-Parteien wählt, darf sich nicht wundern, wenn ihm die Rente gekürzt wird. Und wer die FDP wählt, wird nie einen gesetzlichen Mindestlohn bekommen, es sei denn, er sei Anwalt.

Es lohnt sich daher vor Wahlen immer doppelt zu prüfen: a) was wollen die jeweiligen Parteien und b) sind sie auch glaubwürdig.

Nun zu Ihrer Nachfrage:
Es gibt in Deutschland keine Volksabstimmungen auf Bundesebene, weil die CDU/CSU und die SPD das bisher verhindert haben. Zuletzt sind sogar Die Grünen wankelmütig geworden, während die FDP und DIE LINKE immer dafür waren.

“Zuletzt“ hieß in der Auseinandersetzung um eine EU-Verfassung. Ex-Kanzler Schröder (SPD) log damals sogar, das Grundgesetz verböte Volksabstimmungen. Und Ex-Außenminister Fischer (Grüne) befand seinerzeit, er lasse sich sein schönes Werk nicht vom Volk zerreden.

Prinzipiell sind Volksabstimmungen in Artikel 20 (2) Grundgesetz angelegt. Dort heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.“

Um Volksabstimmungen auch praktisch zu ermöglichen, müsste dies der Bundestag mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen. Das wiederum bedeutet derzeit: Ohne CDU/CSU ist dies nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
21. 07. 2008

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