Frage an Petra Pau von Ingo P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Pau,
in der EU-Grundrechtecharta ist festgeschrieben das EU-weit die Todesstrafe wieder eingeführt wird...der entsprechende Artikel lautet:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: „Eine Toetung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmaeßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmaeßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmaeßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe fuer Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Faellen, die im Recht vorgesehen sind, und in Uebereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
Was tun Sie bzw. Ihre Partei um diesen Verstoß gegen die Menschenrechte zu verhindern bzw. was wollen Sie unternehmen um auf nationaler Ebene die Einführung der Todesstrafe zu verhindern.
Sehr geehrter Ingo Peschel,
ich kann Ihre Quelle und Behauptung nicht nachvollziehen. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht in Artikel 2:
1. Jede Person hat das Recht auf Leben.
2. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau