Frage an Petra Pau von Michael L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Pau,
ich habe eine spezielle Frage zum DNeuG.
Herr Edathy teilte mir mit, dass Sie mit der inhaltlichen Bearbeitung des Gesetzentwurfes beauftragt wurden.
In der Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum DNeuG, habe ich folgende Aussage gefunden:
"Für alle aus dem Beitrittsgebiet übernommenen oder stammenden Beamten mit DDR-Vordienstzeiten als Pflichtversicherungszeiten gilt, dass bis zum 03.10.1990 in der DDR abgeleisteten Zeiten grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Durch § 12a BeamtVG werden jedoch weitere, den Betroffenenkreis diskriminierende Schritte eröffnet, die weder bei Rentenempfängern noch im Tarifbereich entstehen."
Es ist wohl so, dass nach derzeitiger Rechtslage, die DDR-Vordienstzeiten für die Pension nicht berücksichtigt werden und dann noch zusätzlich von der Dienstzeit nach dem 03.10.1990 abgezogen werden. Wer also z.B. 32 Dienstjahre leistet und 10 DDR-Vordienstjahre hat, bekommt 22 Jahre für die Pension angerechnet. Es ist ja nachvollziehbar, dass DDR-Zeiten unberücksichtigt bleiben, aber warum sie nun noch zusätzlich abgezogen werden und das nur bei Beamten, ist nicht erklärbar. Ich habe aus dem Gesetzentwurf nicht herausgelesen, dass daran etwas geändert werden soll. In den Stellungnahmen von zwei Gewerkschaften, ist die Problematik umfassend dargestellt.
Nun zu meiner Frage: Besteht die Aussicht, dass in dieser Frage noch eine gesetzliche Regelung getroffen wird?
Sehr geehrter Michael Lempke,
für alle anderen Leserinnen und Leser will ich vorab übersetzen: DneuG heißt Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Es bezieht sich auf das Dienstrecht von Beamtinnen und Beamten im Bund. Denn nach der Föderalismus-Reform I unterliegen Landesbedienstete allein der Rechtssprechung der jeweiligen Bundesländer. Was ich übrigens immer für falsch hielt.
Dann gibt es wohl ein Missverständnis. Denn Sie schreiben: „Herr Edathy teilte mir mit, dass Sie mit der inhaltlichen Bearbeitung des Gesetzentwurfes beauftragt wurden.“ Herr Edathy ist Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages und Mitglied der SPD, also einer Regierungspartei. Ich kenne keinen Fall, bei dem eine Regierungspartei die „inhaltliche Bearbeitung“ eines Gesetzentwurfes an die Opposition überwiesen hätte.
Nun zum Kern Ihrer Frage: Ich kenne die Bedenken, die von den zuständigen Gewerkschaften in der von Ihnen angeführten Anhörung im Bundestag erläutert und begründet wurden, ich teile die meisten, allerdings weiß ich aus vielen ähnlichen Debatten, dass die jeweiligen Regierungsparteien sehr beratungs-resistent sind. Deshalb will ich keine falschen Hoffnungen nähren, gleichwohl hat DIE LINKE aktuell im April 17 konkrete parlamentarische Anträge gestellt, die Rentenlücken oder Rentenunrecht für Bürgerinnen und Bürger aus der DDR betreffen.
Sie finden die Anträge unter http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1778712217 .
Die Begeisterung der anderen Fraktionen dazu hält sich in „engen Grenzen“. Ich empfehle Ihnen dennoch oder gerade deshalb: Wenden Sie sich auch an die Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Denn so lange sie glauben (können), sie täten Gutes, werden sie weiter machen, wie bisher.
Mit solidarischen Grüßen
Petra Pau