Frage an Petra Pau von Lisa G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pau,
ich bin Rentnerin und habe jetzt die Mitteilung bekommen, dass ich eine sog. SED-Opferrente erhalte. In diesem Zusammenhang wollte ich fragen, ob diese Bezüge wie das Blindengeld und andere staatliche Beihilfen von der Einkommensteuer befreit sind. Nachdem der Lohnsteuerhilfeverein mir dazu keine Auskunft geben konnte, wollte ich Sie dazu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Gratros
Sehr geehrte Frau Gratros,
die SED-Opferrente ist eine zusätzliche Leistung in Höhe von 250,- Euro monatlich, die eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten als politisch Verfolgte der ehemaligen DDR sowie die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin voraussetzt. Im Normalfall bleiben Sozialleistungen und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz unberücksichtigt. Da die Auszahlung der SED-Opferrente Sache des jeweiligen Bundeslandes ist, würde ich Sie bitten, sich für weitere Informationen an das Landesversorgungsamt oder das Bundesministerium für Justiz zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau