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Frage von Olaf D. •

Frage an Petra Pau von Olaf D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Pau,
Ich habe Anspruch auf die SED-Opferrente und meine Frage dazu ist, ob bei Kraftfahrern die steuerfreien Verpflegungssätze (Spesen) vom Nettolohn abgezogen werden oder als Lohn zählen.
Ich finde leider keine Antwort darauf im Gesetzblatt.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mfg.Olaf Darkow

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Darkow,

wenn die Spesen vom Arbeitgeber bezahlt werden, also zum Einkommen gehören, zählen sie als Teil des Lohns und sind damit zu berücksichtigen. Die Grundlage für die Ermittlung des Einkommens bildet der Begriff des Einkommens aus der Sozialhilfe, § 82 SGB XII.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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