Frage an Petra Pau von Jürgen B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pau,
eine Frage zur "DDR-Opferrente". Ich habe voraussichtlich Anspruch auf eine Zuwendung nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) i.H.v. mtl. 250,00 €. Ich beziehe Leistungen nach ALG-II. Wird die Zuwendung für Haftopfer als sonstiges Einkommen bei der Berechnung der Höhe meines ALG-II
mitberücksichtigt? Wenn ja, würde das bedeuten, dass ich einerseits einen Rentenanspruch i.H.v. 250,00 € habe, anderseits dieser Betrag vom Regelsatz des ALG-II abgezogen würde und ich praktisch leer ausginge?
Ich würde mich über eine baldige Nachricht freuen, bis dahin
mfg. Jürgen Berndt
![Petra Pau Portrait von Petra Pau](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/wahl17-abge_0.jpg?itok=RgFQNem5)
Sehr geehrter Jürgen Berndt,
nach meiner Lesart und nach dem Rechtsverständnis von kompetenten Mitarbeitern aus meinem Arbeitskreis „Bürgerrechte und Demokratie“ der Fraktion DIE LINKE darf sich die „DDR-Opferrente“ nicht negativ auf Ihre ALG-II-Ansprüche auswirken.
Bitte beachten Sie dennoch, dass ich als Abgeordnete nicht befugt bin, Rechtsauskünfte zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau