Frage an Petra Pau von Jürgen B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pau,
eine Frage zur "DDR-Opferrente". Ich habe voraussichtlich Anspruch auf eine Zuwendung nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) i.H.v. mtl. 250,00 €. Ich beziehe Leistungen nach ALG-II. Wird die Zuwendung für Haftopfer als sonstiges Einkommen bei der Berechnung der Höhe meines ALG-II
mitberücksichtigt? Wenn ja, würde das bedeuten, dass ich einerseits einen Rentenanspruch i.H.v. 250,00 € habe, anderseits dieser Betrag vom Regelsatz des ALG-II abgezogen würde und ich praktisch leer ausginge?
Ich würde mich über eine baldige Nachricht freuen, bis dahin
mfg. Jürgen Berndt
Sehr geehrter Jürgen Berndt,
nach meiner Lesart und nach dem Rechtsverständnis von kompetenten Mitarbeitern aus meinem Arbeitskreis „Bürgerrechte und Demokratie“ der Fraktion DIE LINKE darf sich die „DDR-Opferrente“ nicht negativ auf Ihre ALG-II-Ansprüche auswirken.
Bitte beachten Sie dennoch, dass ich als Abgeordnete nicht befugt bin, Rechtsauskünfte zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau