Frage an Petra Pau von Klaus M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Pau,
die Grünen haben im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402
Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Würden Sie diesen Antrag auf die Angehörigen des Explantierten erweitern?
Besonders problematisch ist die Situation, wenn Kinder explantiert werden sollen.
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben, kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige.
Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt (vgl. Fleischindustrie) und in ganz Europa verschickt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/
Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung.
Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Wäre es aus diesem Grund nicht dringenst geboten, weiteres Leid zu verhindern und Zergliederungen von lebenden Menschen (Gehirntod) für unter 18-Jährige zu verbieten?
Wie hoch schätzen Sie als verantwortliche Bundestagsabgeordnete die Kosten für die lebenslange psychosoziale Betreuung der Angehörigen der Ex-/Transplantierten, die ja weit über den Tod des Tranplantierten hinaus reicht?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Debatte um Organspende wurde im Parlament sehr lange und intensiv geführt. Jüngst hat der Bundestag deshalb auch neue Regelungen gesetzlich verankert. Dabei geht es vor allem um die Organisation und Struktur rund um die Organentnahme. Dass Organspende im allgemeinen dringend notwendig ist und weiter gestärkt werden muss, steht für mich dabei völlig außer Frage.
Bei dem von Ihnen genannten Antrag der Grünen handelt es sich um einen Entschließungsantrag zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung „eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende Zustimmungsregelung“. Meine Fraktion hat sowohl dem Gesetzesentwurf als auch dem Entschließungsantrag der Grünen zugestimmt.
Das Gesetz stärkt das Amt des Transplantationsbeauftragten, klärt deren Kompetenz und verstärkt die Betreuung und Begleitung der Angehörigen in einer schwierigen und belastenden Situation.
Auch der Antrag der Grünen enthielt aus unserer Sicht einige sehr gute Punkte, unter anderem die Einbeziehung der privaten Krankenversicherungen in die Finanzierung, sowie die Verankerung psychologischer Hilfen für Menschen mit Spendeorgan und ihre Familien.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Pau