Frage an Petra Pau von Inge M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Pau,
bitte erklären Sie mir, mit welchem Recht die Bundeskanzlerin und damit auch die EU, gegen Russland Sanktionen verhängen dürfen. Die Begründung dafür ist bekannt. Frau Merkel stört auch nicht, dass damit die ostdeutsche Wirtschaft, besonders in Sachsen, empfindlich betroffen ist. Wieso ist das erlaubt, zumal Russland kein Mitglied der EU ist, weil Frau Merkel und die EU den Antrag ablehnten. Also bitte, woher nehmen sie das Recht? Ich erwarte bitte eine Antwort.
Freundliche Grüße Inge Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
Bundeskanzlerin Angela Merkel ist berechtigt, Sanktionen gegen Russland zu vertreten, weil eine Mehrheit des Bundestages diese befürwortet hat, allen voran die CDU/CSU und große Teile der SPD.
Konsequent dagegen war und ist nur DIE LINKE, nicht zuletzt weil Frieden und Sicherheit nur mit Russland und nicht gegen Russland erreicht und gesichert werden können.
Daher meine Empfehlung für Sie: Signalisieren Sie Ihre berechtigten Proteste an die Adresse der CDU- und SPD-MdB aus Sachsen. Sie müssen erfahren, dass die Positionen ihrer Parteien auf Widerspruch stoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau