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Petra Pau
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Frage von Heike M. •

Frage an Petra Pau von Heike M. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Pau,

mich würde interessieren, ob Sie nach den Wahlen mehr dafür tun würden, dass Eltern-Kind-Entfremdung auch in Berlin, wie auch schon in Bayern, Eingang findet als besondere Form des seelischen Missbrauchs?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Michalski,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Grund der Knappheit Ihrer Formulierung
hoffe ich, dass ich die entsprechende Forderung Ihrerseits herausgelesen
habe und möchte versuchen, kurz dazu Stellung zu nehmen.

Eltern Kind Entfremdung oder auch Parental Alienation Syndrom ist eine Störung zwischen Kind und Eltern im Umgang miteinander, die von der Kindheitswissenschaft aber auch in der Psychologie weitestgehend kritisch hinterfragt wird. Insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in der heutigen medizinisch / psychologischen Praxis nicht oder kaum noch angewandt und spielen vor allem aber in der kindesschutzrechtlichen Debatte eine eher geringe Rolle. Das Parental Alienation Syndrom ist in einem Leitfaden für Ärzte, der vom zuständigen Ministerium der Landesregierung des Freistaates Bayern herausgegeben wurde, mit aufgeführt und dort unter dem Punkt "3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung" abgehandelt.

Da Eltern Kind Entfremdung im Zusammenhang mit dem Umgang des Kindes mit beiden Eltern nach einer Trennung steht, ist für DIE LINKE die Frage danach wichtig, wessen Interessen durch die bestehende Gesetzeslage geregelt werden und wie daraus folgende Rechte gewahrt werden können. Der Umgang des Kindes ist innerhalb des Kindschaftsrechtes klar als das Recht des Kindes verbrieft und darf nur durch eine vorliegende oder zu befürchtende Kindeswohlgefährdung untersagt und somit dem Kind verwehrt werden. Insofern ist es zuvorderst Aufgabe, diesen Rechtsanspruch des Kindes umzusetzen bzw. die Umsetzung ggf. zu begleiten.

Denn die Frage, wann das Kindeswohl gefährdet ist, wird sehr unterschiedlich beantwortet. Die Generalklausel des Kindeswohls stellt einen Schlüsselbegriff des gesamten Familienrechts dar. Das Kindeswohl ist wohl in der umfassenden Berücksichtigung der kindlichen Interessen zu sehen, ohne dass eine klare und eindeutige Definition dessen, was das Kindeswohl nun ist, getroffen wird.

Viele Elternteile fühlen sich mit den Entscheidungen der zuständigen Jugendämter oder Familiengerichte nicht einverstanden. Darum fordert DIE LINKE seit langem unabhängige Beschwerde- und Ombudsstellen, die auch Eltern in familiengerichtlichen Belangen oder bei Klärungsbedarf bei Entscheidungen des Jugendamtes begleiten. Vor allem ist uns aber wichtig, dass es solche Stellen für Kinder und Jugendliche gibt. Angebote, die sie unabhängig von ihren Eltern in Anspruch nehmen können, um sich die nötige Unterstützung, Beratung und Hilfe zu holen oder sich überhaupt darüber zu informieren, welche Rechte sie haben und welche Hilfe ihnen zusteht. Die derzeitige Regelung, die Kindern und Jugendlichen einen solchen unabhängigen Rechtsanspruch gewährt, ist aus unserer Sicht nicht ausreichend und vor allem nicht kindgerecht, da er sich explizit auf Notlagen begrenzt. Von einem Kind zu verlangen, dass es sich im Zweifel gegen (mindestens ein) Elternteil stellen muss, um nötige Hilfe zu erlangen, ist für uns keine ausreichende Rechtsgrundlage für einen wirklich effektiven Kinderschutz. Gerade Kinder, die sich in der schwierigen Situation befinden, dass sich ihre Eltern die Sorge nicht einvernehmlich teilen können, benötigen diese Hilfe aber in besonderem Maße.

Ob die Aufnahme des Parental Alienation Syndroms in einen Ärzte- Leitfaden Kindern hilft, die sich in solchen Situation befinden, ist aus Sicht der LINKEN etwas fraglich. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern (natürliche und soziale)und es müssen alle Mittel und Wege genutzt werden, um dies zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau

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