Frage an Petra Pau von Hartmut B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Pau,
kürzlich erkärten Sie den Bundestag bei der Abstimmung zum Betreuungsgeld - völlig in Einklang mit Paragraf 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - für NICHT beschlussfähig, da nicht die Hälfte der Abgeordneten anwesend war.
Wieso um Gottes Willen ließen Sie als Vizepräsidentin des Bundestages diesmal beim Versuch des "EM-verdeckten" Durchdrückens des Meldegesetzes bei sage und schreibe nur 24 - in Worten: vierundzwanzig - Abgeordneten die Abstimmung zu??? Da passt doch nun wirklich was nicht zusammen.
Viele Grüße,
Hartmut Braun
Sehr geehrter Herr Braun,
auf diesem und anderen Wegen erreichten mich Hunderte Fragen zum Abstimmungsprozedere über das so genannte Meldegesetz am 28.06.2012 im Plenum des Bundestages. Da ich diese beim besten Willen nicht einzeln und individuell beantworten kann, habe ich das Verfahren in einer "Aktuelle Notiz" auf meiner Web-Seite erläutert. Sie finden sie unter http://www.petrapau.de/17_bundestag/dok/120709_an_meldegesetz.htm .
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau