Frage an Petra Pau von Stefan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Pau,
wie ich einem Video ( http://www.youtube.com/watch?v=jtJauIV2ff4&feature=player_embedded ) über die Abstimmung zum TOP 21 "Fortentwicklung des Meldewesens" (187. Sitzung des Deutschen Bundestages) entnehmen konnte, waren bei der Beschlussfassung klar erkennbar weniger als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages im Sitzungssaal anwesend. Damit war der Bundestag bei dieser Abstimmung eindeutig beschlussunfähig.
Insofern stellt sich mir die Frage warum Sie als Sitzungsleiterin diese Abstimmung überhaupt zugelassen haben?
Es ist zwar durchaus üblich den Bundestag solange als beschlussfähig zu betrachten, solange dies noch nicht angezweifelt worden ist (siehe Argumentation auf http://de.wikipedia.org/wiki/Beschlussf%C3%A4higkeit ). Mit dieser Argumentation habe ich grundsätzlich keine Probleme, jedoch sollte diese Praxis doch spätestens da aufhören, wo für jeden die Beschlussunfähigkeit mehr als offensichtlich ist.
Verkommt die Demokratie beim Betrachten dieses Videos in Verbindung mit der Geschäftsordnung nicht zu einer Farce?
Und sehen Sie diesbezüglich Änderungsbedarf, was die parlamentarischen Regelungen betrifft?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schedel
Sehr geehrter Herr Schedel,
auf diesem und anderen Wegen erreichten mich Hunderte Fragen zum Abstimmungsprozedere über das so genannte Meldegesetz am 28.06.2012 im Plenum des Bundestages. Da ich diese beim besten Willen nicht einzeln und individuell beantworten kann, habe ich das Verfahren in einer "Aktuelle Notiz" auf meiner Web-Seite eingestellt. Sie finden sie unter http://www.petrapau.de/17_bundestag/dok/120709_an_meldegesetz.htm .
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau