
(...) Einem Bürger, der seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt, könnte ja auch nicht einfach im alten Bundesland das Wahlrecht erhalten bleiben. Das Landtagswahlrecht folgt sinnvoller Weise dem (Haupt-)Wohnsitz. Hinzu kommt im Vergleich zum Bundestag, dass die Entscheidungen der 16 Landesparlamente sehr viel geringere Auswirkungen auf Deutsche im Ausland haben oder zumeist eben auch gar keine. (...)