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Petra Müller-Klepper
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Frage von Luisa N. •

Frage an Petra Müller-Klepper von Luisa N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Müller-Klepper,

meine Familie und ich betreiben mit viel Herzblut ein kleines spanisches Restaurant im schönen Rheingau. Leider ist uns dies nun aufgrund der Corona Pandemie und den damit einhergehenden Verfügungen, seit dem 11.03.2020 nicht mehr möglich. Als wir hörten, es solle Soforthilfen für eben solche Betriebe vom Land Hessen geben, wandelte sich unsere anfängliche Betrübtheit in Hoffnung. Diese Hoffnung wurde nun allerdings zerstört, als ich versuchte, einen Antrag für die Soforthilfe zu stellen. Ich musste leider feststellen, dass lediglich Unternehmer unterstützt werden, die ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb ausüben.
Mein Mann übt einen Vollzeitjob aus, um die Versorgung unserer Kinder stets zu gewährleisten und betreibt unser Restaurant im Nebenerwerb bzw. als Teilselbstständiger. Nichtsdestotrotz sind wir auf die Einnahmen aus unserem Restaurant angewiesen, da ich selbst in keinem Angestelltenverhältnis stehe. Ich investiere all meine Zeit in die Versorgung meiner Kinder und den Erhalt unseres Familienbetriebes. Wenn wir nun keinerlei Soforthilfe erhalten, müssen wir unser Restaurant schließen und unseren langjährigen Mitarbeiter entlassen, da wir mit dem Verdienst meines Mannes nicht in der Lage sind, die laufenden Kosten unseres Betriebes, wie z.B. Miete und Strom, zu begleichen. Mit diesem Geld sind wir lediglich dazu in der Lage unsere private Miete zu zahlen und uns und unsere Kinder mit Lebensmitteln zu versorgen.
Es scheint mir, dass in der Eile, in der, glücklicherweise, die Soforthilfen beschlossen wurden, Fälle wie der Meine nicht berücksichtigt wurden.
Ist es möglich, bei einer Nachbesserung eben diese Fälle doch noch zu berücksichtigen und in das Soforthilfe Programm aufzunehmen? Mit Sicherheit bin ich nicht die Einzige, der es zur Zeit so ergeht.
Schließlich ist es einem Unternehmer, der mehrere Unternehmen besitzt, bereits jetzt schon möglich, für jeden seiner Betriebe Soforthilfe zu beantragen, wobei auch er nur einen dieser Betriebe im Haupterwerb betreiben kann.

Danke für Ihre Zeit,
es grüßt Sie eine verzweifelte Mama die nicht aufgeben möchte!

Portrait von Petra Müller-Klepper
Antwort von
CDU

Sehr verehrte Frau Neumann,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Es ist zutreffend, dass die Soforthilfe des Bundes und Landes auf Betriebe im Haupterwerb ausgerichtet ist, um ihnen bei einer Existenzgefährdung durch einen einmaligen Zuschuss zu helfen und wirtschaftliche Schäden zu verhindern.

Ich werde Ihren Fall dem zuständigen Ministerium vortragen und um eine Prüfung der dargestellten Aspekte sowie um Stellungnahme bitten, ob ihnen durch eine Nachjustierung Rechnung getragen werden kann.

Sowie mir eine Antwort vorliegt, leite ich Ihnen diese zu. Ich wäre ich dankbar, wenn Sie mir für die direkte Kommunikation eine Mail an meine Landtagsadresse (p.mueller-klepper@ltg.hessen.de) senden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Müller-Klepper