Porträt Petra Guttenberger
Petra Guttenberger
CSU
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Frage von Frank M. •

Frage an Petra Guttenberger von Frank M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Guttenberger

warum setzt sich die CSU nicht vehement gegen die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen ein?
Ich zahle meine Direktversicherung selbst aus meinem Nettogehalt, also werden auch bereits in der Einzahlungsphase Krankenkassenbeiträge gezahlt!
Warum muss ich in der Auszahlungsphase noch mindestens 18,45% Beiträge an die Krankenkasse zahlen?
Wer ist auf die verrückte Idee gekommen, meine Einzahlungen als Betriebsrente zu deklarieren?
Eine „Betriebsrente“ zu der der Arbeitgeber Null dazu zahlt und ausschließlich mein Geld an die Versicherung in meinem Auftrag weiterleitet!
Ich habe von meinem Arbeitgeber nie eine Versorgungszusage erhalten!
Bei der betrieblichen Riester-Rente wurde die Doppelverbeitragung abgeschafft, warum nicht bei Direktversicherungen?
Was ist das für eine Logik?
Ich zahle mir selber eine betriebliche Altersvorsorge?
Dies kann kein Normalsterblicher verstehen!
Die „betriebliche Altersvorsorge“ wird damit zur Farce, wenn Direktversicherungsinhabern annähernd 33 Prozent an die Krankenkasse (Ein- und Auszahlungsphase) abführen müssen.

Solange diese Ungerechtigkeit existiert werde ich und meine Familie die Verursacher CSU/SPD/Grünen nicht mehr wählen!
Und zum ersten Mal in meinem Leben werde ich am 27. September an einer Demonstration in München gegen diese Abzocke teilnehmen!

Warum nimmt die CSU nicht an einer Podiumsdiskussion in Fürth teil, an der dieses Thema angesprochen wurde oder schickt einen Vertreter?

Ich kann dieses nur als Aussage interpretieren, dass die Nöte der Wähler die CSU nicht interessieren!

Porträt Petra Guttenberger
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage über „Abgeordnetenwatch“.

Sie kritisieren darin das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Gesetz wurde 2004 im Deutschen Bundestag auf Initiative der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder mit Zustimmung der Union beschlossen, um die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft zu senken. Das Gesetz sieht vor, dass seit 2004 auch aus einer betrieblichen Altersversorgung, die einmalig ausbezahlt wird, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden.

Bei der Auszahlung eines geschuldeten Versorgungsbezugs als einmalige Kapitalleistung nach Renteneintritt bestand diese Verpflichtung bereits seit dem Jahr 1982.

Nicht beitragspflichtig war eine Kapitalabfindung bis zur Neuregelung lediglich dann, wenn die Auszahlung vor Eintritt des Versicherungsfalles zugesichert wurde bzw. die einmalige Leistung von vornherein als solche vereinbart und zugesichert worden war.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch mehrfach klargestellt, dass dieses Gesetz weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz verstößt.

Die Behauptung, die CSU blockiere eine Neuregelung, ist schlicht falsch.

Richtig ist, dass auf Initiative Bayerns sich der Bundesrat am 10.02.2017 mit der Bitte um Prüfung an die Bundesregierung wandte, inwieweit eine Reduzierung der 100-prozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden könne.

In der Gegenäußerung führte die damalige Bundesregierung aus, dass die Beiträge von Versorgungsbezügen aus Betriebsrenten ein unverzichtbarer Bestandteil für eine solidarische und nach-haltige Finanzierung der GKV seien.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht vor, dass künftig betriebliche Riester-Renten ab 01.01.2018 beitragsrechtlich in der GKV und der SPV wie private Riester-Renten behandelt werden und somit beitragsfrei ausgezahlt werden.

Damit sollte gerade Geringverdienern eine effiziente Möglichkeit geschaffen werden, zusätzlich Altersvorsorge zu betreiben.

Ich kann gut nachvollziehen, wenn Betroffene es als ungerecht empfinden, dass ihr Beitrag zu einer Alterssicherung rückwirkend mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt wird.

Ich darf Ihnen anbei ein Schreiben der Ministerin zur Besteuerung von Kapitallebensversicherungen übermitteln und Ihnen versichern, dass die CSU die Reduzierung bzw. Abschaffung der vollen Beitragspflicht für arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrenten und Kapitalrentenversicherungen weiter unterstützt.

Wie Sie dem Schreiben der Ministerin entnehmen können, wurde auch seitens der CSU dieses Thema in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene auf die Tagesordnung gesetzt.

Leider wurde die beabsichtigte Regelung von der Mehrheit der Koalitionäre nicht mitgetragen, so dass sich die CSU mit dem von ihr verfolgten Anliegen nicht durchsetzen konnte.

Da es sich um eine Regelung handelt, die nicht in den Kompetenzbereich des Landes, sondern ausschließlich des Bundes fällt, bitte ich Sie, sich entsprechend an Vertreter des Bundestages zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Guttenberger, MdL

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