Frage an Petra Guttenberger von Ernst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Verehrte Fr Guttenberger,
lt. Bericht in den NN setzen Sie sich für eine Betreuung von Grundschülern ein.
Warum müssen 9 - 10 Jährige noch betreut werden? Wo sollen die Betreuungen statt finden (Ort, Räumlichkeiten)?
Wer soll das bezahlen, und: Warum?
Haben wir dafür Personal? Muss man dafür ausgebildet sein? Wenn ja: Wie?
P.S.: Bitte schränken Sie Ihr Fragenprofil nicht ein. Ihr Stimmrecht im Landtag ist ja auch nicht beschränkt ....
Sehr geehrter Herr Strauß,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Ein wichtiges Ziel der Politik der CSU ist, die richtigen Infrastrukturen zu schaffen, damit eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgreich stattfinden kann.
Während für Eltern das Angebot der Kindertagesstätten eine sehr gute Basis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, treten die Probleme dann auf, wenn Kinder die Schule besuchen und Eltern plötzlich mit Schulschlusszeiten zwischen 10.30 Uhr und 12.45 Uhr konfrontiert werden.
Deshalb haben wir schon vor einigen Jahren die Ganztagsschule als Bedarfsschule auf den Weg gebracht. Auch für Grundschulen ist es grundsätzlich möglich, entweder ein gebundenes oder ein offenes Ganztagsschulmodell zu wählen, sofern dies an der jeweiligen Schule gewünscht wird und die Eltern auch eine entsprechende Nachfrage artikulieren.
In der Regel findet die Betreuung an der Schule bis max. 16.30 Uhr statt.
Für die Essensaufwendungen wird bei den Eltern ein gesonderter Beitrag erhoben.
Ganztagsschulmodelle können in den Betreuungsbereich mit Honorarkräften abgewickelt werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Schule die Betreuung insgesamt einem Träger übergibt, der dann die jeweiligen Betreuungspersonen unter Vertrag hat und entsprechend einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Guttenberger, MdL