
(...) Bei der Beurteilung der Sonderzahlungen ist aus meiner Sicht zu beachten, wie sich das Jahresgehalt der Hamburger Beamtinnen und Beamten in den jeweiligen Besoldungs- und Berufsgruppen im Vergleich zu den anderen Bundesländern, zu den Beschäftigten im Angestelltenverhältnis und gegenüber Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes darstellt. (...)