Frage an Peter Tschentscher von Stefan W. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Tschentscher,
vielen Dank für Ihre Antwort zu
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-peter-tschentscher/question/2020-02-07/333623
Wie Sie zum Regel-Ausnahme-Verhältnis selbst sagen: "Maßgebend ist, dass ein sachlicher Grund für die Ausnahme vorliegt." Sie benennen aber leider keinen Grund für die Ausnahme. Und maßgeblich ist eben, dass es die Ausnahme bleiben muss, das bei nahezu vollständiger Tarifbeschäftigung eben nicht der Fall ist. https://taz.de/Wegen-neuer-Gehaltsstufen/!5658131/
Auch Polizisten sind nicht ständig am verhaften, aber verbeamtet. Selbst Lehrer sind in der Regel verbeamtet und haben dabei gar keine Befugnisse der Eingriffsverwaltung.
Dass in den anderen Bundesländern sich die Kommunen und Gemeindeverbände ebenfalls nicht an das Regel-Ausnahme-Verhältnis aus Art. 33 Abs. 4 GG halten, kann für die Gemeinde Hamburg keine Rechte begründen.
Ich bitte Sie darum erneut, die Frage zu https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-peter-tschentscher/question/2020-02-07/333623 hinreichend zu beantworten.
Mit freundlichem Gruß,
S. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Im Kern der Tätigkeit geht es um die Beratung und Begleitung von Familien sowie um die Vermittlung unter anderem familienfördernder Leistungen und Hilfen, zum Beispiel nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs. In Einzelfällen kann eine Verbeamtung vorgenommen werden, was in Hamburg auch so erfolgt. Es handelt sich dann in der Regel um besonders erfahrene Kolleginnen oder Kollegen, bei denen die hoheitlichen Befugnisse gegebenenfalls auch eine größere Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tschentscher