Hamburger Hundegesetz, ist die Sicherheit der Bevölkerung, vor legal abgerichteten Gebrauschshunden, wie zu z.B. dem Schäferhund, gewährleistet?
Sehr geehrter Herr Tschentscher,
zu einem schlimmen Vorfall ist es in der Nähe von Hamburg 2001 gekommen als ein 11jähriges Mädchen von einem Schäferhund tot gebissen.wurde.
https://www.welt.de/print-welt/article466624/Schaeferhund-biss-elfjaehriges-Maedchen-tot.html
in Hamburg ist es für jederman erlaubt, seinen Hund abzurichten oder einen schon abgerichteteten Hund legal zu erwerben. Der NDR berichtete:
"Legale Beißmaschinen: Umstrittenes Hunde-Abrichten"
Wird die SPD Menschen vor Schäferhunden und abgerichteten Gebrauchshunden schützen?

Sehr geehrter Herr B.,
das Hamburger Hundegesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, nachdem es in der Vergangenheit zu sehr schlimmen Vorfällen gekommen ist, wie dem von Ihnen beschriebenen.
Als Gesetz zur Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge ist das Hundegesetz darauf ausgelegt, Gefahren effektiv abzuwehren. Das Hundegesetz insgesamt und insbesondere auch die besonderen Vorschriften für die gefährlichen Hunde haben sich bewährt und werden in der Hamburger Bevölkerung allgemein akzeptiert.
Vor diesem Hintergrund wird Hamburg auch weiterhin an diesem wirkungsvollen gefahrenpräventiven Ansatz festhalten.
Freundliche Grüße
Peter Tschentscher