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Peter Tschentscher
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Frage von Bernd B. •

In Hamburg sind Bürgerbeteiligungsprojekte/ Stadtentwicklung mit hohem Kostenaufwand durchgeführt worden, die einfach gekippt wurden. Wie ist dies mit demokratischen Prinzipien zu vereinbaren?

Will Ihre Partei in Zukunft weiter so agieren? Wenn nicht, welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

Beteiligungsprozesse ersetzen keine politischen Entscheidungen oder Beschlüsse und können deshalb nicht umgesetzt oder „gekippt“ werden. Sie dienen insbesondere der Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern bei komplexen Projekten – wie zum Beispiel der Haltstellenplanung der neuen U-Bahn-Linie U5 –, um frühzeitig Anregungen oder Kritik aufzunehmen und zu berücksichtigen.

Unabhängig davon gibt es Bezirksentscheidungen oder bezirkliche Bürgerbegehren. Diese werden nur dann vom Senat aufgehoben, wenn die davon betroffenen Fragestellungen von gesamtstädtischer Bedeutung sind, die nicht allein durch regionale bzw. bezirkliche Gremien entschieden werden sollten. Dieses Vorgehen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und es ist sehr gut mit demokratischen Prinzipien zu vereinbaren, weil die Bürgerschaft und der Senat aus demokratischen Wahlen hervorgehen und nach unserer Verfassung für Entscheidungen von gesamtstädtischer Bedeutung zuständig sind.

Freundliche Grüße
Peter Tschentscher