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Peter Tschentscher
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Frage von Irmgard T. •

Frage an Peter Tschentscher von Irmgard T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peter Tschentscher,

das Hamburger Hundegesetz, welches hauptsächlich auf die unwissenschaftliche Vorverurteilung bestimmter Rassen basiert, hat sich weder in Hamburg noch in anderen Bundesländern bewährt. Immer wieder kommt es zu schweren Beißvorfällen von Hunden, die nicht auf der Rasseliste stehen. Sogar mit Todesfolge für Mensch und Tier, auch wenn die Presse darüber selten berichtet.

Deshalb ist es auch nicht zielführend, friedliche Hunde, deren Rasse auf der Rasseliste steht, teilweise jahrelang wegzusperren und so keinen Beißvorfall zu verhindern, dafür aber Millionen von Steuergeldern für die Verwahrung dieser friedlichen Hunde zu verschwenden. Das eigentliche Problem, nämlich die Verringerung der Beißvorfälle wird so nicht gelöst, sondern hier würde eine Sachkunde für Hundehalter aller Rassen helfen. Das Hamburger Hundegesetz ist rassistisch und diskriminiert Hundehalter bestimmter Rassen ohne die Ursache für Beißvorfälle zu bekämpfen. Denn die Beißstatistiken führen ganz andere Rassen, bzw. Mixe an, die nicht auf der Liste stehen. Auch Hunde-Rassismus ist Rassismus und ein Problem und keine Lösung. Es hat in einer demokratischen Grundordnung keinen Platz.

Das wurde in Thüringen, Schleswig Holstein und lange in Niedersachsen berücksichtigt. Wann gedenken Sie dieses verfassungswidrige, sowie rassistische Hundegesetz abzuschaffen und es durch ein neues, wissenschaftlich basiertes und somit zielführendes Hundegesetz ohne Rassenliste zu ersetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau T.,

das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz) hat sich aus unserer Sicht bewährt.

Nach § 2 Hundegesetz gibt es bestimmte Gruppen von Hunden, bei denen vermutet wird, dass sie gefährlich sind. In den §§ 14 bis 17 gelten besondere Anforderungen (wie beispielsweise den Besuch einer Hundeschule) sowie hohe Ansprüche an die Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters. Zu den Tieren nach dieser Vorschrift zählen, neben individuell auffällig gewordenen Hunden, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Und für Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und entsprechende Mischlinge gilt etwas ähnliches, außer der Hund hat einen Wesenstest bestanden. So ist das auch in der Mehrzahl der übrigens Bundesländer geregelt. Die Situation von Flächenländern wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein ist nicht zu vergleichen mit einem verdichteten städtischen Ballungsraum wie Hamburg.

Bei Vorfällen kümmert sich vor allem das Tierheim Süderstraße um die Tiere. Das Tierheim ist auskömmlich finanziert. Von einer Steuerverschwendung zu sprechen, ist aber sehr fernliegend.

Die SPD tut übrigens eine Menge, um gegen Rassismus bei Hunden vorzugehen. Und die Regelungen des Hamburger Hundegesetzes haben damit nichts zu tun. Sie dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Beißvorfällen, deren Zahl in den vergangenen vier Jahren von 195 auf zuletzt 122 gesunken ist (siehe https://www.hamburg.de/hundegesetz/ ).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tschentscher