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Peter Tschentscher
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Frage von Joachim S. •

Frage an Peter Tschentscher von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Beruflichliche Bildung

Sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher,

vorantreiben möchte ich die Gleichwertigkeit der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu den formalen Berechtigungen der Hochschulabschlüsse. Dies war/ist auch das Ziel der "Allianz für Bildung".
Ziel ist die formelle Wertung von Qualifikationen außerhalb/oberhalb der Schulabschlüsse (Fachschule, Hochschule).
In HH betrifft dies u.a. die Qualifikation/Bestallung des HH-Hafenlotsen. Hier wurde m.E. u.a. versäumt:
- Verortung im informellen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Niveaustufe 7 -Zuordnung/Anrechnung zum HS- Bachelor-/Masterstudium -Nennung als behördlicher Laufbahnzugang gehobener/höhere Dienst (neben Bachelor, Master)

Voraussetzungen:
-Patent Kapitän
-Fahrtzeit als Kapitän
-Achtmonatige Lotsenausbildung
-Lotsenpraxis in steigender Schiffsgröße -Bestallung als Hafenlotse

Selbstverständlich ist das Ziel die freiberufliche Tätigkeit in der Hafenlotsenbrüderschaft mit gutem Verdienst. Nur was ist, wenn (warum auch immer) der Übergang in eine Schifffahrtsbehörde angestrebt wird. M.W. gilt dann nur der Schulabschluss (SgNautiker, Bachelor). Die zusätzliche Lotsenausbildung ist nicht relevant, d.h. formell "wertlos".
Als HH-Landebeamte wurden die Lotsen früher mit A12 besoldet.
Widersprüchlich ist diese Untätigkeit zur erfolgten Neuordnung und finanziellen Förderung lt. CERTIPILOT im Life Long Learning Programm der Europäischen Gemeinschaft, d.h. auch mit Geldern aus der FHH.

Bitte erklären Sie mir diese Untätigkeiten.

Gerne höre ich von Ihnen.

Beste Grüße
J. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

Ihre Frage verstehe ich so, ob das Befähigungszeugnis für den nautischen Schiffsoffizier als Einstellungsqualifikation bei der Freien und Hansestadt Hamburg dienen kann. Ich habe mich dazu informiert: Die beamtenrechtliche Laufbahngruppe 2, um die es Ihnen geht, ist für Bewerberinnen und Bewerber mit einmal formalen Hochschulabschluss. Offenbar ist es nicht so einfach, diese Laufbahn auch für weitere Qualifikationen wie das nautische Befähigungszeugnis zu öffnen. Wenn Sie sich darüber informieren möchten, inwieweit eine Einstellung ohne Hochschulabschluss in Betracht kommt, können Sie sich gerne an das Personalamt wenden unter praesidialangelegenheitenpa@personalamt.hamburg.de

Mit freundlichen Grüßen
Peter Tschentscher