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Peter Tschentscher
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Frage von Burkhard B. •

Frage an Peter Tschentscher von Burkhard B. bezüglich Recht

Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es in Hamburg mit einem Schäferhund, Golden Retriever oder anderen als auf der Rasseliste stehenden Hunderassen oder deren Mischlingen zu einem tödlichen Zwischenfall kommt?

Wenn es in Hamburg z.B. mit einem Deutschen Schäferhund zu einem tödlichen Zwischenfall kommt, wie in Pinneberg , https://www.welt.de/print-welt/article466624/Schaeferhund-biss-elfjaehriges-Maedchen-tot.html , wird diese Rasse und seine Mischlinge dann auch auf die Hamburger-Rasseliste, der unwiderlegbaren Hunde gesetzt? Ist die Hamburger-Rasseliste nicht nur eine Scheinsicherheit, vor gefährlichen Hunden? Sind sie der Auffassung, dass der Hamburger Gesetzgeber sich nicht an Bundesverfassungsgerichtsurteile halten muss, wie mutmaßlich bei dem Hamburger Hundegesetz? Falls sie, das Urteil anders deuten, begründen sie bitte konkret ihre rechtliche Einschätzung zu der hier erwähnten Urteilsbegründung?
https://rotefahne.eu/2012/11/hamburger-hundegesetz-vs-spd-und-htv/

Es geht mir in meinen Frage nicht um irgendwelche Befindlichkeiten, sondern
um das Einhalten von dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, was in diesem Fall
eindeutig besagt, „.....dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken. Nach diesem Urteil vom Bundesverfassungsgericht müsste der Bullterrier in Hamburg von der Liste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde gestrichen werden, weil der Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt war oder alle anderen Hunderassen auf die Liste gesetzt werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

Ihre Frage bezüglich der Gültigkeit von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und zur Hamburger Rasseliste habe ich bereits beantwortet. Ich teile auch die Auffassung, die der Senat in der Drucksache 21/18691 dargestellt hat ( https://parlamentsdatenbank.hamburg.de/parldok/dokument/6836 /hundegesetz_und_rassehundeliste_in_der_freien_und_hansestadt_hamburg.pdf ). Im Übrigen haben Sie in dieser Angelegenheit bereits Gespräche mit verschiedenen Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft geführt. Ich bin mir sicher, dass die SPD-Fraktion hierzu weiterhin gesprächsbereit ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tschentscher