Frage an Peter Tschentscher von Barbara S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher,
man hört neuerdings nichts mehr aus dem Rathaus, aber nach der Wahl soll/muss die Grundsteuererhebung neu geregelt werden. Welche Rolle spielt in den Überlegungen der SPD die Besteuerung von Erbbaurechtsgrundstücken? Diese wurden z. B. in den Zwanziger- und Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts an solche Pächter vergeben, die sich den Kauf nicht leisten konnten. Es handelt sich teilweise um große Grundstücke ohne Möglichkeit zur Teilung. Manche Pächter, die in einigen Fällen jahrzehntelang ein Grundstück "für die Stadt" gepflegt (und übrigens bei jeder Pachtverlängerung erneut Grunderwerbssteuer gezahlt!) haben, würden bei einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, je nach Modell, in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten und müssten möglicherweise ihr Heim verlassen. Was plant die SPD im Falle eines Wahlsieges hinsichtlich Grundsteuerneuregelung und Grundsteuererhebung für Erbbaurechtsgrundstücke?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schade
Sehr geehrte Frau Schade,
in unserem Regierungsprogramm für die nächste Wahlperiode haben wir festgelegt, dass wir eine insgesamt aufkommensneutrale Umsetzung der neuen Grundsteuer erreichen wollen, damit das Wohnen in Hamburg nicht teurer wird. Um die vom Bundesverfassungsgericht kritisierte Ungerechtigkeit des bisherigen Systems zu beseitigen, werden dabei voraussichtlich einige mehr, andere dafür aber auch weniger Grundsteuer zahlen. Ihr Wunsch nach einer gesonderten Regelungen für Erbbaurechte ist zwar nachvollziehbar, aber eine solche Sonderstellung wäre aber vermutlich nicht verfassungskonform.
Die Finanzbehörde prüft derzeit, wie wir eine gute Lösung für Hamburg erreichen können, die niemanden überfordert und zugleich den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Dazu finden auch Gespräche mit den Interessenvertretungen der Wohnungspolitik statt, mit Eigentümervertretern und Mietervereinen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tschentscher