Portrait von Peter Tschentscher
Peter Tschentscher
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Tschentscher zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Burkhard B. •

Frage an Peter Tschentscher von Burkhard B. bezüglich Recht

Sind für Sie Urteile des Bundesverfassungsgerichts bindend?
Falls ja, werden sie sich dafür einsetzen, dass das Hamburger Hundegesetz dementsprechend korrigiert wird?
Zur Info:
Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrer-forschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - I 97 c)1 :
„Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehal-ten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuhe-ben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“

Da die Bullterrier in dem Zeitraum der letzten Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes
in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind und es in Hamburg Hunderassen gab, die in gleicher Population zu den Bullterriern in einige Beißvorfälle verwickelt waren, (Anm.: die in Hamburg registrierten Bullterrier fielen alle unter die alte Verordnung, haben einen Wesenstest bestanden und durften dementsprechend ohne Maulkorb in Hamburg geführt werden.) müssten sie nach dem erwähnten Bundesverfassungsgerichtsurteils von der Liste der unwiederlegbar gefährlichen Hunde gestrichen werden. Ansonsten wäre das Hamburger Hundegesetz mutmaßlich teilweise verfassungswidrig.

Dazu auch: https://rotefahne.eu/2012/11/hamburger-hundegesetz-vs-spd-und-htv/

Portrait von Peter Tschentscher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

das Hamburger Hundegesetz wurde im Jahr 2000 nach den damaligen schlimmen Vorfällen wie dem Tod des Jungen Volkan erlassen. Den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, den allgemeinen Gleichheitssatz im Hinblick auf die einzelnen Hunderassen zu beachten, nehmen wir ernst. Die Erfahrungen mit dem Gesetz und der Liste der gefährlichen Hunde wurden sorgfältig ausgewertet. Danach haben sich die Regelungen und insbesondere auch die besonderen Vorschriften für die gefährlichen Hunde bewährt. Sie haben dazu geführt, dass es auch bei den als gefährlich eingestuften Hunderassen zu keiner überdurchschnittlichen Zahl an Beißvorfällen mehr gekommen ist. Darüber bin ich froh, und das sollte auch so bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tschentscher