Frage an Peter Tschentscher von Wolf M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Tschentscher,
Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?
Sehr geehrter Herr M.,
Anforderungen der Verfassung sollten grundsätzlich beachtet werden. Mir ist aber nicht klar, welche Staatsleistung an Religionsgesellschaften aus Ihrer Sicht noch durch ein Hamburger Landesgesetz abgelöst werden sollte. Eine allgemeine Bundesratsinitiative ohne konkrete Zielrichtung und Begründung würde vermutlich keine Mehrheit im Bundesrat finden und hätte auch keine praktischen Folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tschentscher