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Frage von Timo L. •

Frage an Peter Stephan von Timo L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stephan,

seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.
In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.

Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 Euro zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich.

Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können.

Auch im Beamtenrecht in Hessen wird eingetragenen Lebenspartnerschaften bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.

In Bremen trat zum 1. Dezember die Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes wird am 1. Dezember in Kraft. Dort sind nun verpartnerte Beamte mit verheirateten Beamten beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt. Weiterhin hat Bremen die Gleichstellung bei der Beihilfe nachgeholt.

Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück.

Hieraus resultiert meine konkrete Frage:
In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in Ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?

Mit freundlichen Grüßen

Timo List

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Antwort von
CDU

Guten Tag,

die Ehe im traditionellen Sinn stellt das aus meiner Sicht wünschenswerte Zusammenleben der Menschen und die wünschenswerte Form für die Erziehung von Kindern dar.
77,5 % der Familien in Hessen sind Ehepaare mit mindestens einem minderjährigen Kind, 17,2% der Familien sind Alleinerziehende, 5,2% sind Lebensgemeinschaften Unverheirateter.

Insoweit stehen in meiner Priorität die Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Förderung von Ehepaaren im Vordergrund.
Dem nachgeordnet ist die Förderung von Lebensgemeinschaften. Dabei bin ich mir bewusst, dass nicht alle Lebensgemeinschaften auf der Tatsache begründet sind, dass es an dem Willen zu einer verbindlichen gemeinsamen Verpflichtung fehlt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Stephan