Frage an Peter Stephan von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stephan,
ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass die damalige CDU-Opposition beim Ausbruch von Strafgefangenen mehrfach den Rücktritt des vormaligen Justizministers von Plottnitz gefordert hat. Jetzt ist ein gewalttätiger Islamist aus Offenbach geflüchtet, obwohl er von der hessischen Justiz mittels einer Fußfessel streng kontrolliert wurde. Er reiste offenbar nach Syrien.
Meine Frage:
Wo bleiben die Rücktrittsforderungen der hessischen CDU an den derzeitigen Justizminister?
Freundliche Grüße
Gerhard Ripper
Guten Tag,
der Verurteilte hat weder im Gefängnis eingesessen noch hatte er die mit GPS überwachte Fußfessel. Der Richter, der den Mann verurteilte, hat eine einfache Fußfessel angeordnet, bei der der Verurteilte sich einmal pro Tag an einem bestimmten Ort aufhalten muss. Da ist es einfach, mit gefälschten Papieren sich innerhalb von 24 Stunden abzusetzen. Der Vorgang ist als nicht mit einem Ausbruch aus einer Justizvollzugsanstalt zu vergleichen. Die Verantwortung für das Urteil liegt bei dem zuständigen Richter, der das Urteil gesprochen hat.
Mit herzlichen Grüßen
Peter Stephan